{"id":280,"date":"2021-05-14T08:00:00","date_gmt":"2021-05-14T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iuf.li\/?p=280"},"modified":"2023-07-26T11:26:32","modified_gmt":"2023-07-26T11:26:32","slug":"die-gemischte-stiftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/publikationen\/die-gemischte-stiftung\/","title":{"rendered":"Die gemischte Stiftung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die gemischte Stiftung in Liechtenstein r\u00e4umt Stiftern einen breiten Gestaltungsspielraum bei der Planung und langfristigen Ausrichtung von Familienverm\u00f6gen und Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen ein. Sie ist ein herausragendes Merkmal des liechtensteinischen Stiftungsstandorts. In seinem Gastkommentar f\u00fcr die liechtensteinische Wochenzeitung&nbsp;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/www.wirtschaftregional.li\/\" target=\"_blank\">www.wirtschaftregional.li<\/a>&nbsp;erl\u00e4utert S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein die Entstehung des liechtensteinischen Stiftungsrechts und die unterschiedlichen Stiftungstypen in Liechtenstein. Erfahren Sie mehr zur gemischten Stiftung und den anderen Stiftungsformen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter der Federf\u00fchrung der beiden Liechtensteiner Wilhelm und Emil Beck wurde das liechtensteinische Stiftungsrecht erstmals 1926 im Rahmen einer Revision des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) gesetzlich verankert. In ihrem Bericht, den Wilhelm und Emil Beck dazu 1925 zuhanden der Landtagsabgeordneten verfassten, f\u00fchrten sie aus, dass die Stiftung bis dahin in der liechtensteinischen Gesetzgebung zwar erw\u00e4hnt und in der Praxis auch angewandt wurde, jedoch als rein wohlt\u00e4tige Institution. Mit der Verankerung im PGR wollten sie das Stiftungswesen um die Familienstiftung erweitern und damit dem, &nbsp;wie sie es nannten, wirtschaftenden Menschen ein weiteres Rechtsinstrument zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Seitdem hat sich Liechtenstein zu einem international f\u00fchrenden Stiftungsstandort entwickelt und die liechtensteinische Stiftung wurde in den vergangenen Jahren von anderen L\u00e4ndern \u2013 etwa \u00d6sterreich, Panama und Jersey \u2013 als Vorbild f\u00fcr die Entwicklung eigener Stiftungsgesetze herangezogen. Die Revision des Stiftungsrechts im Jahr 2009 untermauerte zudem Liechtensteins Vorreiterrolle im Stiftungswesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Grundprinzip der Stiftung beruht auf der hohen Flexibilit\u00e4t bei der Ausgestaltung des Stiftungszwecks, der das Herzst\u00fcck einer jeden Stiftung bildet. Definiert ist, wozu und zu wessen Gunsten (Beg\u00fcnstigte) ein Stiftungsverm\u00f6gen langfristig einzusetzen ist. Je nach Stiftungstyp &nbsp;handelt es sich dabei um privatn\u00fctzige und\/oder gemeinn\u00fctzige Zwecke. Das liechtensteinische Stiftungsrecht sieht folgende Stiftungstypen vor:<\/p>\n\n\n\n<p>Die reine Familienstiftung bezweckt, ein Familienverm\u00f6gen langfristig zu erhalten, es vor (Erb-)Streitigkeiten zu sichern, Familienmitglieder in ihrer Ausbildung oder Erziehung und im Lebensunterhalt zu unterst\u00fctzen, j\u00fcngeren Generationen Starthilfe zu geben oder die Alters- und Gesundheitsvorsorge f\u00fcr Familienmitglieder sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Stiftung f\u00fcr andere privatn\u00fctzige Zwecke lassen sich ausserfamili\u00e4re Zwecke erf\u00fcllen, die privater Natur sind, wie beispielsweise der Erhalt einer privaten Bibliothek.<\/p>\n\n\n\n<p>Die rein gemeinn\u00fctzige Stiftung hingegen fokussiert die F\u00f6rderung von Zwecken, die ausserhalb des famili\u00e4ren oder privaten Kreises liegen. Die gemischte Stiftung wiederum l\u00e4sst eine Kombination von privat- und gemeinn\u00fctzigen Zwecken zu und ist in ihren Ausgestaltungsm\u00f6glichkeiten eine Besonderheit des heimischen Stiftungsrechts. Dazu nachstehend zwei Beispiele zum besseren Verst\u00e4ndnis:<\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Beispiel gr\u00fcndet Frau XY eine gemischte Stiftung und widmet ihr unter anderem ihre Beteiligungen am Familienunternehmen. Die Ertr\u00e4gnisse aus diesen Beteiligungen fliessen ins Stiftungsverm\u00f6gen. Als m\u00f6gliche Beg\u00fcnstigte sind Nachkommen von Frau XY vorgesehen. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen aus dem Stiftungsverm\u00f6gen bei Bedarf aber auch verschiedene gemeinn\u00fctzige &nbsp;oder kulturelle Einrichtungen und Projekte unterst\u00fctzt werden. Langfristig verfolgt diese Stiftung &nbsp;also einen mehrheitlich privatn\u00fctzigen und familienbezogenen Zweck und die Nachkommen von Frau XY haben Vorrang. Im unterschiedlichen Ausmass kann sie mitunter aber auch gemeinn\u00fctzige Zwecke unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das zweite Beispiel handelt von einer gemischten Stiftung, die gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgt, entsprechende Projekte umsetzt und eventuell &nbsp;auch gemeinn\u00fctzige Institutionen unterst\u00fctzt. Im Wesentlichen aber dient die Stiftung dennoch privatn\u00fctzigen Zwecken, die famili\u00e4r sein k\u00f6nnen. &nbsp;Das heisst, der Fokus dieser Stiftung liegt haupts\u00e4chlich auf der privatn\u00fctzigen Zweckerf\u00fcllung, gleichzeitig aber ist sie auch im gemeinn\u00fctzigen &nbsp;Bereich aktiv.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun kann es sein, dass in der Zukunft bei gemischten Stiftungen die definierten gemeinn\u00fctzigen Zwecke aufgrund ge\u00e4nderter Umst\u00e4nde nicht mehr den urspr\u00fcnglichen Stifterintentionen entsprechen. Sollten die Stifter die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt haben, dann k\u00f6nnen in einem solchen Fall der privatn\u00fctzige Zweck noch verst\u00e4rkt oder die gemeinn\u00fctzige Ausrichtung angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gemischte Stiftung r\u00e4umt Stiftern also einen breiten Gestaltungsspielraum ein. Den Stiftungsorganen gibt sie sp\u00e4ter die notwendige Flexibilit\u00e4t, um erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Die gemischte Stiftung ist ein herausragendes Merkmal des heimischen Stiftungsstandorts, der ein bedeutender Grundpfeiler des Finanzplatzes ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gemischte Stiftung in Liechtenstein r\u00e4umt Stiftern einen breiten Gestaltungsspielraum bei der Planung und langfristigen Ausrichtung von Familienverm\u00f6gen und Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen ein. Sie ist ein herausragendes Merkmal des liechtensteinischen Stiftungsstandorts. In seinem Gastkommentar f\u00fcr die liechtensteinische Wochenzeitung www.wirtschaftregional.li erl\u00e4utert S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein die Entstehung des liechtensteinischen Stiftungsrechts und die unterschiedlichen Stiftungstypen in Liechtenstein. Erfahren Sie mehr zur gemischten Stiftung und den anderen Stiftungsformen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[19,26,21],"tags":[],"class_list":["post-280","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-finanzplatz-liechtenstein-c","category-stiftung","category-wealth-preservation"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/280","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=280"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/280\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=280"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=280"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=280"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}