{"id":3112,"date":"2023-11-02T09:10:00","date_gmt":"2023-11-02T09:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iuf.li\/?p=3112"},"modified":"2023-11-21T10:06:21","modified_gmt":"2023-11-21T10:06:21","slug":"liechtenstein-der-ewr-und-die-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/publikationen\/liechtenstein-der-ewr-und-die-schweiz\/","title":{"rendered":"Liechtenstein, der EWR und die Schweiz"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Vor bald dreissig Jahren wurde Liechtenstein Mitglied des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR). Eine Mitgliedschaft, die oft als Erfolgsmodell bezeichnet wird und heute unbestritten als ein wegweisender Schritt zur Wirtschaftsentwicklung Liechtensteins anerkannt ist. Auch mit der Schweiz unterh\u00e4lt Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschafts- und W\u00e4hrungsraum. Diese parallele Verkehrsf\u00e4higkeit ist eine St\u00e4rke des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts und bietet Vorteile in vielerlei Hinsicht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Liechtensteins B\u00fcndnis mit der EU<\/strong><br>Im Mai 1992 wurde in Portugal das Abkommen \u00fcber den EWR von den damaligen Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) und Europ\u00e4ischen Freihandelszone (EFTA) unterzeichnet. Auch Liechtenstein und die Schweiz waren vertreten. Sinn des Abkommens war, den europ\u00e4ischen Binnenmarkt den EFTA-L\u00e4ndern  zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr einen effektiven EWR-Beitritt musste das Abkommen vom liechtensteinischen Volk best\u00e4tigt werden. Im Vorfeld der entsprechenden Volksabstimmung zeichnete sich ab, dass die Schweizer Bev\u00f6lkerung \u2013 die vorg\u00e4ngig abstimmte \u2013 sich wohl gegen einen Beitritt aussprechen w\u00fcrde. Dieser Umstand f\u00fchrte im Inland zu Bedenken, weshalb insbesondere der regierende F\u00fcrst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein sehr daf\u00fcr pl\u00e4dierte, den Abstimmungstermin in Liechtenstein vorzuverlegen. Er sah den EWR als die beste, kleinstaatenvertr\u00e4gliche Form der Zusammenarbeit mit der EU. Doch der liechtensteinische Abstimmungstermin blieb wie festgelegt, und die Schweizer Bev\u00f6lkerung sprach sich vorg\u00e4ngig erwartungsgem\u00e4ss knapp mehrheitlich gegen das EWR-Abkommen aus. Wie w\u00fcrde das liechtensteinische Volk darauf reagieren? Auch stand die Frage im Raum, wie ein Beitritt zum EWR das 1923 abgeschlossene Wirtschafts- und Zollb\u00fcndnis mit der Schweiz tangieren w\u00fcrde?<\/p>\n\n\n\n<p>Am 13. Dezember 1992 begaben sich siebenundachtzig Prozent der in Liechtenstein Stimmberechtigten an die Urne. Entgegen aller Bedenken sprachen sie sich mit einer klaren Mehrheit f\u00fcr die Ratifizierung des EWR-Abkommens aus. Das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Notwendigkeit des EWR f\u00fcr Liechtenstein hatte gesiegt, und ein uneingeschr\u00e4nkter Zutritt zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt war gesichert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wo wir heute stehen<\/strong><br>Mit dem EWR-Abkommen hat Liechtenstein Zugang zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt, unter gleichzeitiger Wahrung der Souver\u00e4nit\u00e4t. Die Bef\u00fcrchtung, der EWR-Beitritt beeinflusse das Wirtschafts- und Zollb\u00fcndnis mit der Schweiz \u2013 auf welches sp\u00e4ter noch eingegangen wird \u2013 hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, die parallele Verkehrsf\u00e4higkeit durch die Zugeh\u00f6rigkeit Liechtensteins zu nunmehr zwei Wirtschaftsr\u00e4umen hat sich zu einem wichtigen Alleinstellungsmerkmal geformt und zeichnet den heimischen Wirtschaftsstandort heute positiv aus. Doch was bedeutet die EWR-Mitgliedschaft konkret? Einerseits finden die vier europ\u00e4ischen Grundfreiheiten auf Liechtenstein Anwendung. Liechtenstein beteiligt sich am freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr, was dem liechtensteinischen Industriestandort, Finanzplatz und Arbeitsmarkt umfangreiche M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnet hat. Beispielsweise sind damit liechtensteinische Rechtstr\u00e4ger im gesamten europ\u00e4ischen Raum anzuerkennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits hat Liechtenstein uneingeschr\u00e4nkten Zugang zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt mit \u00fcber 450 Millionen Konsumenten. \u00dcber die EWR-Mitgliedschaft ist Liechtenstein an den weltweiten Freihandels- und Assoziationsabkommen der EU beteiligt und die Rechtssicherheit im EU-Kontext ist gest\u00e4rkt. Auch erm\u00f6glicht die EWR-Mitgliedschaft liechtensteinischen Unternehmen und der heimischen Bev\u00f6lkerung den Zugang zu verschiedensten F\u00f6rderprogrammen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtliche Perspektive<\/strong><br>EU-Recht wird dann zu EWR-Recht, wenn eine binnenmarktrechtliche Relevanz besteht und eine Gesetzgebung bestimmend f\u00fcr den EWR ist. Entsprechend ist die liechtensteinische Finanzmarktregulierung wesentlich von der EWR-relevanten Finanzmarktregulierung der EU gepr\u00e4gt. Dies ist ein wichtiger Pfeiler f\u00fcr die internationale Anerkennung des heimischen Finanzplatzes. Liechtenstein \u00fcbernimmt zudem die meisten Regelungen im internationalen Steuerbereich, wie beispielsweise den automatischen Informationsaustausch, was einen Bestandteil bildet, damit liechtensteinische Rechtstr\u00e4ger  von europ\u00e4ischen Mitgliedsstaaten anerkannt werden und diese verst\u00e4rkt f\u00fcr die  Verm\u00f6gensstrukturierung im internationalen Bereich eingesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Liechtensteinische Rechtstr\u00e4ger wie etwa die Stiftung k\u00f6nnen in s\u00e4mtlichen EU-Mitgliedsstaaten zur Strukturierung von Verm\u00f6genswerten genutzt werden und gelangen insbesondere auf dem Gebiet der Nachfolgeregelung oder einer Verm\u00f6genssicherung \u00fcber Generationen zum Einsatz. Damit er\u00f6ffnen sich vielseitige M\u00f6glichkeiten insbesondere f\u00fcr Unternehmerfamilien, mit einem sehr positiven Effekt f\u00fcr europ\u00e4ische Familienunternehmen. In Summe wirkt sich die Gesetzgebung der EU auf das EWR-Recht und damit auf das liechtensteinische Recht aus. Jedoch besteht bei der \u00dcbernahme in liechtensteinisches Recht Ausgestaltungsspielraum, solange ein solcher dem EWR-Recht nicht zuwiderl\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Zukunft des EWR<\/strong><br>Gegenw\u00e4rtige Entwicklungen werfen verst\u00e4ndlicherweise ab und an die Frage nach einer zuk\u00fcnftigen Tragbarkeit des EWR auf. Positiv festzuhalten ist dabei, dass der EWR ein erprobtes Instrument f\u00fcr ein erfolgreiches Wirtschaftsb\u00fcndnis mit der EU ist, ohne dass eine vollst\u00e4ndige Mitgliedschaft eingefordert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wesentlich f\u00fcr den EWR wird sein, dass die bestehenden Mitgliedsstaaten die Anerkennung der vier Grundfreiheiten und den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt weiter st\u00e4rken und ihr Selbstbestimmungsrecht aufrechterhalten. Der EWR steht seit Anbeginn f\u00fcr eine partnerschaftliche Alternative zu einer EU-Vollmitgliedschaft und bildet einen marktwirtschaftlichen Ausgleich. \u00dcber den EWR sind viele Rahmenbedingungen geregelt, die ansonsten in eigens auszuhandelnden, zwischenstaatlichen Vertr\u00e4gen und Abkommen definiert werden m\u00fcssten. Deshalb bildet der EWR in vielerlei Hinsicht nicht nur f\u00fcr einen Kleinstaat wie Liechtenstein eine ressourcenschonende Alternative. Zudem k\u00f6nnen B\u00fcndnisse, die zugleich Partizipation und Autonomie zulassen, in einer multipolaren Welt wahrscheinlich vermehrt an Bedeutung gewinnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gr\u00f6sste Bedrohung f\u00fcr die Kontinuit\u00e4t des EWR w\u00e4re, wenn die bestehenden Mitgliedsstaaten oder Br\u00fcssel nicht mehr hinter dem Konzept des EWR \u2013 das sich durch seinen Subsidiarit\u00e4ts- und differenzierten Integrationsgedanken auszeichnet \u2013 st\u00fcnden. Dies zeichnet sich derzeit nicht ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Liechtensteins B\u00fcndnis mit der Schweiz<\/strong><br>Am 29. M\u00e4rz 2023 feierten Liechtenstein und die Schweiz das Bestehen des 100-j\u00e4hrigen Zollvertrages, mit dem sich 1923 beide L\u00e4nder f\u00fcr einen gemeinsamen Wirtschaftsraum aussprachen. Ausgangslage f\u00fcr dieses B\u00fcndnis war die Aufl\u00f6sung des \u00f6sterreichischen Kaiserreichs und in der Folge der Zerfall der \u00f6sterreichischen Wirtschaftskraft und die rasche Entwertung der \u00f6sterreichischen Krone. Liechtenstein war sowohl wirtschaftlich als auch politisch isoliert und hatte mit hoher Arbeitslosigkeit und Armut zu k\u00e4mpfen. 1919 sah sich Liechtenstein deshalb gezwungen, die Vertr\u00e4ge mit \u00d6sterreich aufzul\u00f6sen. Im selben Jahr wurden die Gespr\u00e4che mit der Schweiz aufgenommen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier waren die Widerst\u00e4nde f\u00fcr ein B\u00fcndnis mit der Schweiz zu Beginn gross, Verhandlungen gestalteten sich z\u00e4h und Liechtenstein wurde von der Schweiz auf Herz und Nieren gepr\u00fcft. Die Bef\u00fcrchtung bestand, dass eine Aufnahme Liechtensteins in das schweizerische Zollgebiet sich auf die angrenzenden Nachbargebiete auswirken k\u00f6nnte. Sie verfl\u00fcchtigte sich jedoch bald.<\/p>\n\n\n\n<p>Der liechtensteinisch-schweizerische Zollvertrag bildete, gemeinsam mit anderen Weichenstellungen \u2013 etwa der Realisierung eines liberalen Personen- und Gesellschaftsrechts 1926, das die an den angels\u00e4chsischen Trust angelehnte Treuh\u00e4nderschaft und die liechtensteinische Familienstiftung beinhaltet \u2013 und dem nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einsetzenden und sich rasch vollziehenden Wirtschaftswachstum in Europa, einen weiteren Meilenstein f\u00fcr Liechtensteins positive Wirtschaftsentwicklung.<\/p>\n\n\n\n<p>Heute kann Liechtenstein auf ein freundschaftlich-konstruktives B\u00fcndnis mit der Schweiz blicken und an \u00fcber hundert Abkommen der Schweiz teilhaben. Mit dem Schweizer Franken als Landesw\u00e4hrung kann Liechtenstein auf eine der stabilsten W\u00e4hrungen der Welt bauen. Wenn Sie mehr \u00fcber den Zollvertrag und das W\u00e4hrungsabkommen erfahren m\u00f6chten, dann empfehlen wir Ihnen den Besuch von <a href=\"http:\/\/www.zollvertrag.li\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.zollvertrag.li<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie bei allen Vertr\u00e4gen resultieren aus der EWR-Mitgliedschaft und dem B\u00fcndnis mit der Schweiz neben Vorteilen und Rechten auch Pflichten. Liechtenstein ist sich diesem Erfordernis bewusst und tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, ein zuverl\u00e4ssiger und vertrauensw\u00fcrdiger Partner sowohl f\u00fcr die europ\u00e4ische als auch die schweizerische Seite zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies unterstreicht die Stabilit\u00e4t Liechtensteins und best\u00e4rkt den Finanzplatz Liechtenstein in seinem Dienstleistungsangebot f\u00fcr international aufgestellte Familien und Unternehmer. Denn wirtschaftliche Stabilit\u00e4t, politische Zuverl\u00e4ssigkeit und innovative Weitsicht bilden grundlegende Pfeiler f\u00fcr langfristige <br>Verm\u00f6gensschutzl\u00f6sungen und eine auf Generationen ausgerichtete Verm\u00f6gensverwaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor bald dreissig Jahren wurde Liechtenstein Mitglied des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR). Eine Mitgliedschaft, die oft als Erfolgsmodell bezeichnet wird und heute unbestritten als ein wegweisender Schritt zur Wirtschaftsentwicklung Liechtensteins anerkannt ist. Auch mit der Schweiz unterh\u00e4lt Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschafts- und W\u00e4hrungsraum. 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