{"id":3410,"date":"2024-07-01T08:54:28","date_gmt":"2024-07-01T08:54:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iuf.li\/?p=3410"},"modified":"2024-07-01T08:58:46","modified_gmt":"2024-07-01T08:58:46","slug":"gerichte-werden-interessenvertreter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/publikationen\/gerichte-werden-interessenvertreter\/","title":{"rendered":"Gerichte werden Interessenvertreter"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Aktivisten und politische Akteure versuchen via internationale Justiz, ihre Forderungen durchzusetzen, und die Richter erliegen oftmals dieser T\u00e4uschung.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Was sind neben der Gew\u00e4hrleistung b\u00fcrgerlicher Grundrechte tragende S\u00e4ulen einer funktionierenden Demokratie? Gewiss sind dies neben Mehrheitsentscheiden die Anerkennung von Andersdenkenden und die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit. Eine der bedeutsamsten S\u00e4ulen ist zudem die strikte Gewaltenteilung nach dem Checks-and-Balances-Prinzip. Hier spielt die grundlegende Unabh\u00e4ngigkeit von Gerichten und deren Vertretern hinein. Richterliche Entscheide m\u00fcssen auf Basis von Verfassung und g\u00fcltigen Gesetzen gef\u00e4llt werden und d\u00fcrfen nicht von Dritten, besonders von Vertretern aus der Politik, beeinflusst sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unabh\u00e4ngigkeit von Gerichten und deren Vertretern ist zentral f\u00fcr ein nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionierendes Justizwesen und den Rechtsstaat. Eine Rechtsprechung muss innerhalb eines gesetzlichen Rahmens geschehen und auf einer emanzipierten Entscheidungsfindung fussen. Die Anerkennung der Gewaltentrennung bedeutet aber auch, dass die Justiz sich daran h\u00e4lt. <\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch zeigt sich, dass Gerichte hier immer wieder herausgefordert werden, indem versucht wird, sie f\u00fcr politisch motivierte Man\u00f6ver zu instrumentalisieren. Dabei besteht die Gefahr, dass Gerichte mit ihren Entscheiden einerseits bestehendes Recht unterlaufen und neues \u00abRichterrecht\u00bb schaffen, andererseits ihre Glaubw\u00fcrdigkeit aufs Spiel setzen, weil sie damit vom eigentlichen Unabh\u00e4ngigkeitsanspruch abweichen. Beispiele aus der j\u00fcngeren Zeit veranschaulichen das. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Schweizer Klima<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Eine Gruppe von Schweizer Seniorinnen, die vor einigen Jahren den Verein Klimaseniorinnen gegr\u00fcndet hatte, wandte sich im Dezember 2020 mit einer Klimaklage gegen die Schweiz an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR). Dies, nachdem sie erfolglos die schweizerischen Gerichtsinstanzen durchlaufen hatte. Die Klimaseniorinnen beschwerten sich beim EGMR, dass der Schweizer Bund zu wenig gegen den sch\u00e4dlichen Klimawandel tue, zudem seiner Pflicht zum Schutz von Menschenleben (konkret dem Leben \u00e4lterer Menschen in der Schweiz) unzureichend nachkomme und dadurch Menschenrecht verletze. Die Gruppe berief sich unter anderem auf Art. 8 \u00abAchtung des Privat- und Familienlebens\u00bb der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK).<\/p>\n\n\n\n<p>Im April dieses Jahres f\u00e4llte der EGMR dazu sein Urteil. Er gab der Beschwerde der Klimaseniorinnen \u00fcber weite Teile recht und kritisierte dabei die schweizerische Politik und die schweizerische Gerichtsbarkeit. Die Klimapolitik der Schweiz sei ungen\u00fcgend, und das Ansuchen der Klagenden sei sowohl von den Gerichten als auch der Bundesverwaltung unzureichend gew\u00fcrdigt worden. Mit diesem Urteil greift der EGMR in unabh\u00e4ngige Rechtsordnungen ein \u2013 nicht nur in die der Schweiz, sondern europaweit.<\/p>\n\n\n\n<p>Ende Dezember des vergangenen Jahres klagte S\u00fcdafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Israel wegen V\u00f6lkermord im Gazastreifen an und forderte unter anderem den sofortigen Stopp des israelischen Milit\u00e4reinsatzes. Man erinnere sich, dass der Ausl\u00f6ser f\u00fcr die israelische Milit\u00e4roffensive ein entmenschlichter Angriff der islamistischen Hamas im Oktober 2023 auf die israelische Bev\u00f6lkerung anl\u00e4sslich eines Musikfestivals war, bei dem die Festivalbesucher systematisch get\u00f6tet oder als Geiseln genommen wurden. In der Klage argumentierte S\u00fcdafrika aus einer eindimensionalen Perspektive, ignorierte wesentliche Fakten im herrschenden Nahostkonflikt und blendete m\u00f6gliche Konsequenzen aus, die resultieren w\u00fcrden, w\u00fcrde der IGH S\u00fcdafrikas Klage billigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der IGH leistete der s\u00fcdafrikanischen Klage teilweise Folge, indem er etwa das israelische Milit\u00e4r aufforderte, die im Gazastreifen lebende Zivilbev\u00f6lkerung st\u00e4rker zu sch\u00fctzen und Kampfhandlungen zu unterlassen, die m\u00f6glicherweise gegen die V\u00f6lkermordkonvention verstossen k\u00f6nnten. Dem von S\u00fcdafrika geforderten sofortigen Stopp des Milit\u00e4reinsatzes leistete der IGH keine Folge. An sich h\u00e4tte der<br>IGH jedoch die ganze Klage abweisen m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch Nicaragua beschritt mit Blick auf Deutschland vor rund zwei Monaten den Weg zum IGH. Hier lautete die Anklage: Beihilfe zum V\u00f6lkermord. Deutschland unterst\u00fctze Israel im Nahostkonflikt durch den Export von R\u00fcstungsg\u00fctern (die weitgehend aus Schutzausr\u00fcstung bestehen) und anderen Hilfsg\u00fctern und habe zudem Zahlungen an das mit dem Hamas-Angriff in Kritik stehende Hilfswerk der Vereinten Nationen f\u00fcr Pal\u00e4stina-Fl\u00fcchtlinge im Nahen Osten eingestellt. Das eigentliche Verfahren \u00fcber die Klage zur Beihilfe am V\u00f6lkermord ist noch offen. Nicaraguas Eilantrag auf Sofortmassnahmen gegen Deutschland hat der IGH jedoch abgewiesen. Es ist jedoch rechtlich nicht nachvollziehbar, weshalb der IGH nicht umgehend die gesamte Klage abgewiesen hat. <\/p>\n\n\n\n<p>Nicaragua steht seit Jahrzehnten wegen Menschenrechtsverletzungen, Misswirtschaft und Korruption international in der Kritik. Mit dieser Klage zielt Nicaragua darauf ab, das Ansehen von L\u00e4ndern, die sich auf die Seite Israels stellen, zu besch\u00e4digen. Vor allem aber zielt die Klage darauf, die Position des IGH als unabh\u00e4ngige Rechtsprechungsinstitution f\u00fcr internationales V\u00f6lkerrecht zu kompromittieren. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum nicht finanzielle Privatsph\u00e4re?<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Es zeigt sich, dass \u00fcber die internationale Gerichtsbarkeit versucht wird, politische Gegner zu stigmatisieren oder Eigeninteressen (im Fall der Schweizer Klimaseniorinnen Minderheitsinteressen) durchzusetzen. Es wird versucht, die internationale Gerichtsbarkeit zum Interessenvertreter in politischen Konflikten zu machen, was der Unabh\u00e4ngigkeit des Justizwesens grossen Schaden zuf\u00fcgen w\u00fcrde. Im Fall der Schweizer Klimaseniorinnen greift der EGMR mit seinem Urteil in die nationale Rechtsordnung der Schweiz ein und schafft ein Pr\u00e4zedenzurteil f\u00fcr die Mitgliedsstaaten des Europarats. In den F\u00e4llen von S\u00fcdafrika und Nicaragua h\u00e4tte ein positives Eintreten des IGH auf die Klagen zur Folge, dass sich diese Institution bez\u00fcglich ihrer Unabh\u00e4ngigkeit und ihres Nutzens infrage stellt. <\/p>\n\n\n\n<p>Internationale Gerichte und Gerichtsvertreter k\u00f6nnen nat\u00fcrlich eigenst\u00e4ndige Urteile f\u00e4llen, sie d\u00fcrfen jedoch nicht nationale Rechtsordnungen herausfordern und einseitige Urteile als zwingende Grundsatzentscheide handeln. Vielmehr k\u00f6nnen sie die Klage aufgrund einer nicht hinreichenden Sachlage abweisen. Damit spielen sie den Ball den richtigen Akteuren zu und vermeiden, sich in politisch begr\u00fcndete Konflikte hineinziehen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-cyan-bluish-gray-color has-text-color has-link-color wp-elements-0b75a748309c4e55c366b34a99c1a85e\"><strong>Auch Transparenzregister laufen Art. 8 der EMRK zuwider, weil die Folgen der daraus resultierenden Erosion der Privatsph\u00e4re eine unbestimmte Anzahl von Personen in unterschiedlichem Ausmass betreffen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Noch ein abschliessender Blick auf das Urteil des EGMR zur Beschwerde der Klimaseniorinnen. Auf Basis von Art. 8 EMRK wird argumentiert, dass der Artikel auch das Recht umfasse, vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualit\u00e4t gesch\u00fctzt zu werden. Dieses Recht habe die Schweiz verletzt. Folgt man nun dieser Argumentation und ersetzt die folgende Textstelle: <em>\u00ab\u2026des Klimawandels\u2026\u00bb<\/em> gegen: <em>\u00ab\u2026der Erosion der Privatsph\u00e4re\u2026\u00bb<\/em>, so k\u00f6nnte damit prinzipiell auch das Recht auf finanzielle Privatsph\u00e4re reklamiert werden und entsprechend gegen Transparenzregister etc. vorgegangen werden. Denn auch Transparenzregister laufen Art. 8 der EMRK zuwider, weil die Folgen der daraus resultierenden Erosion der Privatsph\u00e4re eine unbestimmte Anzahl von Personen in unterschiedlichem Ausmass betreffen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktivisten und politische Akteure versuchen via internationale Justiz, ihre Forderungen durchzusetzen, und die Richter erliegen oftmals dieser T\u00e4uschung. Was sind neben der Gew\u00e4hrleistung b\u00fcrgerlicher Grundrechte tragende S\u00e4ulen einer funktionierenden Demokratie? 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