{"id":3490,"date":"2024-11-01T00:05:00","date_gmt":"2024-11-01T00:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iuf.li\/?p=3490"},"modified":"2024-10-30T16:16:15","modified_gmt":"2024-10-30T16:16:15","slug":"entwicklungen-im-steuerbereich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iuf.li\/de\/publikationen\/entwicklungen-im-steuerbereich\/","title":{"rendered":"Entwicklungen im Steuerbereich"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center has-cyan-bluish-gray-background-color has-background\"><strong>Im April 2009 traten Vertreter der f\u00fchrenden Industrie- und Schwellenl\u00e4nder im Zuge eines G20-Gipfels in London erstmals geschlossen an die \u00d6ffentlichkeit. Im Nachgang zur globalen Finanzkrise verk\u00fcndeten sie  damals, das internationale Finanzsystem st\u00e4rken und die Zusammenarbeit im Steuerbereich intensivieren zu wollen. Unter dem Slogan \u00abStrengthening financial supervision and regulation\u00bb brachten sie eine Reihe  von steuerpolitischen Massnahmen ins Rollen, die bis heute andauern und laufend ausgeweitet werden. Was hat sich seither getan? Und wie wirken sich die Entwicklungen auf Verm\u00f6gensstrukturen aus?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Base Erosion and Profit Shifting 1.0<\/strong><br>Anfang 2013 brachte der OECD-Ausschuss f\u00fcr Steuerfragen \u00abCommittee on Fiscal Affairs\u00bb (CFA) im Auftrag der G20 die \u00abBase Erosion and Profit Shifting\u00bb-Initiative (BEPS) auf den Weg. Damit sollten die Steuerplanungsm\u00f6glichkeiten international t\u00e4tiger Konzerne und der steuerliche Standortwettbewerb schrittweise einged\u00e4mmt werden. Auf lange Sicht sollten die Steuerrechtsordnungen von Staaten immer mehr angeglichen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Dazu verabschiedeten die G20-\/OECD-Mitgliedsstaaten im Herbst 2013 einen 15-Punkte-Aktionsplan (vgl. <a href=\"http:\/\/www.oecd-ilibrary.org\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>www.oecd-ilibrary.org<\/strong><\/a>), der die Gewinnverk\u00fcrzung und Gewinnverlagerung international t\u00e4tiger Unternehmen fokussiert und auf eine gemeinsame Verst\u00e4ndigung zu internationalen Besteuerungsstandards abzielt. Im Oktober 2015 beschlossen die G20-\/OECD-Mitgliedsstaaten sowie weitere Staaten daraus abgeleitete Massnahmenempfehlungen, die auszugsweise das Folgende beinhalten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung<\/li>\n\n\n\n<li>Begrenzung der Abzugsf\u00e4higkeit von Zinszahlungen<\/li>\n\n\n\n<li>Versch\u00e4rfung des steuerlichen Informationsaustauschs<\/li>\n\n\n\n<li>Straffung der steuerlichen Beg\u00fcnstigung von Patent-Boxen (IP-Box)<\/li>\n\n\n\n<li>Verpflichtung zur standardisierten Dokumentation von Verrechnungspreisen<\/li>\n\n\n\n<li>Austausch von Informationen zur weltweiten Verteilung von Ums\u00e4tzen, entrichteter Steuern etc. (Country-by-Country-Reporting)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Um die Umsetzung der Massnahmen \u00fcberwachen und weiterentwickeln zu k\u00f6nnen, wurde im Jahr 2016 auf OECD-Ebene das \u00abInclusive Framework on BEPS\u00bb geschaffen \u2013 ein neues Gremium, dem zwischenzeitlich mehr als 140 Staaten und Gebiete angeh\u00f6ren. Es berichtet an die G20\/G7 und spricht steuerpolitische Empfehlungen aus. Eine Mitgliedschaft ist wesentlich, um ein Mitspracherecht zu haben. Auch Liechtenstein ist Mitglied.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Umsetzung auf europ\u00e4ischer Ebene<\/strong><br>In der Folge wurden die BEPS-Aktionspunkte auf europ\u00e4isches Recht umgelegt. Zum einen erliess der Rat der Europ\u00e4ischen Union (EU) 2016 die erste Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive, ATAD), zum anderen 2018 die EU-Richtlinie DAC6, die eine Weiterentwicklung der im 2011 verabschiedeten EU-Amtshilferichtlinie darstellt. <\/p>\n\n\n\n<p><em>DAC6<\/em><br>DAC6 steht f\u00fcr die Zusammenarbeit von europ\u00e4ischen Verwaltungsbeh\u00f6rden (Directive on Administrative Cooperation). Sie verpflichtet Intermedi\u00e4re und Steuerpflichtige, Informationen zur grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltung an Finanzbeh\u00f6rden zu melden und den automatischen Informationsaustausch zwischen nationalen Steuerbeh\u00f6rden zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p><em>ATAD<\/em><br>Die ATAD-Richtlinien zielen darauf ab, Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung von multinationalen Unternehmen in der EU \u00fcber verschiedene Hebel zu unterbinden. Beispielsweise werden Zinsabz\u00fcge begrenzt, stille Reserven oder Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen im Rahmen eines Wegzugs besteuert oder hybride Gestaltungsm\u00f6glichkeiten unterbunden, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung f\u00fchren w\u00fcrden. Auch eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerl\u00e4nder (Controlled Foreign Corporation Rules, CFC) oder eine Nichtber\u00fccksichtigung unangemessener Steuergestaltungen (General Anti-Abuse Rules, GAAR) fallen hierunter.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle Variante ATAD3 (auch EU-Unshell-Initiative genannt) bezieht sich auf das Substanzerfordernis von Unternehmen und fokussiert jene Unternehmen, die den statutarischen Sitz in einem Land haben, die effektive Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und Verwaltung jedoch in einem anderen Land aus\u00fcben. Diesen Unternehmen wird eine erh\u00f6hte Informations- und Meldepflicht auferlegt, wobei insbesondere detaillierte Angaben zur wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit und Organisationsstruktur gefordert werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Base Erosion and Profit Shifting 2.0<\/strong><br>Nachdem die Digitalisierung der Wirtschaft immer weiter voranschreitet, haben sich die G20-\/OECD-Mitgliedsstaaten 2021 darauf verst\u00e4ndigt, die BEPS-Initiative weiterzuentwickeln und insk\u00fcnftig Gewinne dort zu besteuern, wo wirtschaftliche T\u00e4tigkeit und Wertsch\u00f6pfung effektiv stattfinden. Dementsprechend stellte das \u00abInclusive Framework on BEPS\u00bb im Herbst 2021 ein Zwei-S\u00e4ulen-Modell vor, bestehend aus \u00abPillar I\u00bb und \u00abPillar II\u00bb, und empfahl die Schaffung eines Gesetzes \u00fcber die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (GloBE-Gesetz).<\/p>\n\n\n\n<p><em>S\u00e4ule 1 (Pillar I)<\/em><br>S\u00e4ule 1 bezweckt, die internationalen Besteuerungsrechte multinationaler Unternehmen neu zu definieren. Sie bezieht sich vorerst auf grosse Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 20 Mrd. Euro erwirtschaften und eine Umsatzrentabilit\u00e4t von mindestens 10 Prozent aufweisen. Besteuerungsrechte zwischen Ans\u00e4ssigkeitsstaat und Marktstaat sollen fairer geregelt und die Bestimmung von Verrechnungspreisen vereinheitlicht werden. Wann S\u00e4ule 1 konkret umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>S\u00e4ule 2 (Pillar II)<\/em><br>S\u00e4ule 2 beinhaltet einen global g\u00fcltigen Mindeststeuersatz auf Gewinne, der aktuell bei 15 Prozent angesetzt ist. Dieser Mindeststeuersatz ist f\u00fcr jene Unternehmen verpflichtend, die mehr als 750 Mio. Euro  Umsatz erwirtschaften. Um S\u00e4ule 2 umsetzen zu k\u00f6nnen, beschloss das \u00abInclusive Framework on BEPS\u00bb Ende 2021 entsprechende Mustervorschriften f\u00fcr das GloBE-Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<p><em>GloBE-Gesetz<\/em><br>In Liechtenstein ist das <a href=\"https:\/\/www.gesetze.li\/konso\/pdf\/2023.484\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>GloBE-Gesetz<\/strong><\/a> am 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Abh\u00e4ngig von der anzuwendenden Besteuerung wird es erstmals auf das Steuerjahr 2024 oder 2025 Anwendung finden. Betroffen sind grosse inl\u00e4ndische sowie multinationale Unternehmensgruppen und auch Rechtstr\u00e4ger (juristische Personen, Trusts und Personengesellschaften), welche wiederum Teil einer Unternehmensgruppe sind. Was heisst das konkret? <\/p>\n\n\n\n<p>Weist nun die oberste Muttergesellschaft im konsolidierten Konzernabschluss in mindestens zwei der jeweils vier vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahre einen konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro aus, wird eine Erg\u00e4nzungssteuer (Top-up-Tax) erhoben, um das Mindeststeuerniveau von 15 Prozent zu erreichen. Die Erg\u00e4nzungssteuer gibt es in drei Varianten. Relevant ist, welche Steuerbeh\u00f6rde zur Erhebung der Erg\u00e4nzungssteuer berechtigt ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die liechtensteinische Erg\u00e4nzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT) wird auf s\u00e4mtliche inl\u00e4ndische Gesch\u00e4ftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen angewendet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die IIR-Erg\u00e4nzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) wird auf Ebene einer inl\u00e4ndischen Muttergesellschaft f\u00fcr ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaften erhoben, sofern diese nicht die Mindestbesteuerung erf\u00fcllen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die UTPR-Erg\u00e4nzungssteuer (Undertaxed Payments Rule, UTPR) wird dann bei inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftseinheiten erhoben, wenn in der Jurisdiktion der obersten Muttergesellschaft keine IIR-Erg\u00e4nzungssteuer zur Anwendung gelangt. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Wie sind Verm\u00f6gensstrukturen betroffen?<\/strong><br>S\u00e4ule 2 und das GloBE-Gesetz f\u00fchren dazu, dass alle Rechtstr\u00e4ger allj\u00e4hrlich darauf \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen, inwiefern sie von den Bestimmungen betroffen sind. Es gilt jeweils festzustellen, ob ein konsolidierter Jahresumsatz den Schwellenwert von 750 Mio. Euro \u00fcberschreitet (es ist anzunehmen, dass dieser Schwellenwert in den kommenden Jahren herabgesetzt werden wird). Ist dies der Fall, muss f\u00fcr betroffene Rechtstr\u00e4ger zus\u00e4tzlich zur regul\u00e4ren Steuererkl\u00e4rung eine GloBE-Steuererkl\u00e4rung erstellt werden. Wird die Mindeststeuer von 15 Prozent dann nicht erreicht, ist die Erg\u00e4nzungssteuer zu validieren. <\/p>\n\n\n\n<p>Dies kann auch Verm\u00f6gensstrukturen betreffen, die nach liechtensteinischem Steuerrecht als Privatverm\u00f6gensstruktur (PVS) qualifizieren. Zudem wird es massgebend sein, die Schnittstellen der GloBE-Bestimmungen mit den weiteren Bestimmungen aus beispielsweise den ATAD- oder DAC6-Richtlinien abzugleichen. Der gesamte \u00dcberpr\u00fcfungsmechanismus wirkt sich auf den Zeit- und Verwaltungsaufwand aus und erh\u00f6ht die Dokumentationspflicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit und Ausblick<\/strong><br>Mit der BEPS-Initiative wurde eine neue Epoche der Steuerregulierung und Steuertransparenz eingel\u00e4utet. Aktuelle Diskussionen verdeutlichen, dass an diesem Weg festgehalten wird. Das Fernziel der G20-\/OECD-Mitgliedsstaaten ist ein zentralisiertes Steuersystem, das sich auf einem hohen Steuerniveau nivellieren wird. Der an der Paris School of Economics angesiedelte Think Tank \u00abEU Tax Observatory\u00bb liess bereits vor Einf\u00fchrung des Mindeststeuersatzes nach S\u00e4ule 2 verlauten, dass 15 Prozent unzureichend sind und sich eine Erh\u00f6hung des Mindeststeuersatzes positiv auf Steuereinnahmen auswirken w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem verdeutlicht die zunehmende Bef\u00fcrwortung zur Einf\u00fchrung einer globalen Verm\u00f6genssteuer, dass in Zukunft auch dieser Steuermechanismus die internationale Steuerpolitik bestimmen wird. Ob diesem Steuerdruck wird jedoch vergessen, dass sich staatliche Einsparungen besser eignen w\u00fcrden, um Defizite zu verringern, als wie Steuererh\u00f6hungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch Steuertransparenz und Steuerharmonisierung stellen eine Seite dar, Verm\u00f6gensschutz und Verm\u00f6genserhalt eine andere. Steuerthemen spielen aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden in die Verm\u00f6gensstrukturierung hinein, sie bilden aber nicht den Schwerpunkt. Die in der \u00d6ffentlichkeit vertretene Meinung, dass Verm\u00f6gensstrukturen aufgesetzt werden, damit jemand Steuern sparen kann, ist schlichtweg falsch. Im Mittelpunkt einer jeden Verm\u00f6gensstrukturierung steht die Frage, welchen Zweck ein Verm\u00f6gen langfristig erf\u00fcllen soll und wie die langfristige Zweckerf\u00fcllung gew\u00e4hrleistet werden kann. Entsprechend wichtig ist ein Standort, der dieser Langfristigkeit gerecht wird, indem er Rechtssicherheit, internationale Konformit\u00e4t und langfristige Stabilit\u00e4t gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im April 2009 traten Vertreter der f\u00fchrenden Industrie- und Schwellenl\u00e4nder im Zuge eines G20-Gipfels in London erstmals geschlossen an die \u00d6ffentlichkeit. Im Nachgang zur globalen Finanzkrise verk\u00fcndeten sie damals, das internationale Finanzsystem st\u00e4rken und die Zusammenarbeit im Steuerbereich intensivieren zu wollen. 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