Magazin DIE STIFTUNG
01.08.2021

Finanzplatz Liechtenstein als Stiftungsstandort

Herr Muster lebt in Europa, ist zum zweiten Mal verheiratet und Vater von vier Kindern. Vor ein paar Jahren begann er, sich aktiv mit der Unternehmensnachfolge und der Erbregelung zu befassen, die im Todesfall greifen sollten. Im Zuge dessen entschied er sich für die liechtensteinischen Stiftung. Warum? Das erfahren Sie im Beitrag von S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein, der in der Juni Ausgabe des deutschsprachigen Magazins für Stiftungswesen und Philanthropie DIE STIFTUNG erschienen ist.

Seit Jahrzehnten führt Herr Muster das Familienunternehmen in zweiter Generation, mit grossem Erfolg und unermüdlichem Arbeitseinsatz. Über die Jahre hat er sich eine kleine Kunstsammlung aufgebaut, an der sein Herz hängt. Als Mäzen unterstützt er junge, mittellose Talente im Leistungssport.

Der Auslöser für seine Überlegungen ist ein negativer Arztbericht, der ihm bewusst macht, dass sein Leben nicht immer so weitergehen wird wie bisher.

Vermögen zweckgebunden strukturieren

Über Empfehlung aus dem Umfeld beginnt Herr Muster, sich näher mit Liechtenstein zu befassen. Die Kleinheit des Landes und die Lage im Herzen Europas sind ihm sympathisch. Das politische System und die ausser-gewöhnliche wirtschaftliche Stabilität stechen heraus. Das liberale Gesellschaftsrecht und die grosse Erfahrung im Stiftungsrecht und der Rechtsprechung veranlassen Herrn Muster schliesslich, einen empfohlenen Treuhandexperten in Liechtenstein zu kontaktieren.

Herr Muster möchte für das Familienunternehmen eine Lösung, die dessen Fortbestand sichert. Eine Lösung, mit der fähige und qualifizierte Familienmitglieder ins Unternehmen eingebunden werden können, ohne die anderen aussen vor zu lassen. Eine Lösung, mit der sich zusätzliche Reserven bilden lassen, auf die das Familienunternehmen im Bedarfsfall zurückgreifen kann, etwa bei einer Kapitalerhöhung oder Investition oder wenn die Forschung intensiviert werden muss. Herr Muster bespricht seine Anliegen mit dem liechtensteinischen Treuhandexperten. Der stellt viele Fragen und stellt vieles in Frage, thematisiert Hürden und Problemstellen und dabei wird immer klarer, was Herr Muster will.

Liechtensteinische Vorteile, die überzeugen

Am Ende des Prozesses ist Herr Muster von Liechtenstein als Stiftungsstandort überzeugt. In seinen Augen ist der Finanzplatz Liechtenstein ein Standort, an dem Geschäfts- und Privatvermögen zielgerichtet, zweckgebunden und langfristig ausgerichtet und verwaltet werden können. Die konsequente Ausrichtung an internationalen Standards bekräftigt seine positive Wahrnehmung. Liechtenstein ist Mitglied des EWR, was den Vorteil mit sich bringt, dass liechtensteinische Rechtsformen im EU-Raum grundsätzlich anerkannt werden. Die Steuergesetzgebung ist europakompatibel ausgestaltet.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht gesteht einem Stifter sehr grossen Gestaltungsspielraum zu. Wenn er einmal nicht mehr sein wird, kann Herr Muster darauf vertrauen, dass die Stiftungsorgane seine Grundintentionen weiterhin befolgen werden. Mit einer gemischten Stiftung und einer Familienstiftung kann er sicherstellen, dass das Familienunternehmen auch in dritter Generation weitergeführt wird und dass es zielgerichtet weiterentwickelt werden kann, dass seine Kunstsammlung zusammengehalten und sein Ansinnen, mittellose Talente zu fördern, fortgeführt wird. Das Privatvermögen fliesst im Todesfall in die Familienstiftung ein und ist, auch mit Blick auf die Enkelkinder, sehr langfristig ausgerichtet. Die Familienstiftung wird seinen Kindern kein Dolce-far-niente erlauben, sondern sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen im Bedarfsfall zur Seite stehen.

Mit dieser Vermögensstrukturierung hat Herr Muster eine fundierte, zukunftsfähige Lösung für sich, seine Familie und sein Vermögen geschaffen. Er blickt mit Zuversicht in die Zukunft. Dieses realistische Fallbeispiel veranschaulicht in gestraffter Form die Stärken des liechtensteinischen Stiftungsstandorts.

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