Der Trust in Liechtenstein ist, wie die liechtensteinische Stiftung, ein im Wesentlichen auf den langfristigen Vermögensschutz ausgerichtetes Rechtsinstrument. Der liechtensteinische Trust (Treuhänderschaft genannt) entstammt dem angelsächsischen Rechtskreis. Ein Vorteil liegt darin, dass er nach ausländischem Recht begründet werden kann, so zum Beispiel nach englischem oder amerikanischem Recht.
Die Option, einen Trust in Liechtenstein im Innenverhältnis (Settlor – Trustee – Begünstigte) nach Ihrem Heimatrecht ausgestalten zu können, ist besonders interessant für Sie, da wir bereits bestehende Treuhandbestimmungen übernehmen und anpassen können. Im Aussenverhältnis (Trustee – Dritte) gilt liechtensteinisches Recht. In Liechtenstein gibt es keine rule against perpetuity oder keine rule against accumulation.
Der liechtensteinische Trust kann vielseitig eingesetzt werden, denn das liechtensteinische Trustrecht ermöglicht viele Arten von Trusts, unter anderem:
Der Trust in Liechtenstein kommt insbesondere zur Anwendung, um Familienmitglieder zu unterstützen, die Nachfolge- und Nachlassplanung im Sinne des Settlors umzusetzen, Vermögen über mehrere Generationen zu erhalten und Vermögen gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Das Trustvermögen ist ein ausgesondertes Fremdvermögen beim Trustee.
Am 22. Juni 1948 gründeten Mitglieder des Fürstenhauses Liechtenstein Industrie- und Finanzkontor, um nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Vermögen wiederherstellen und zielgerichteter verwalten zu können.
Es zeigte sich, dass insbesondere die langfristige Absicherung von Vermögen ein zentrales Thema bildete.
Seit 75 Jahren stehen wir im Dienst von Familien und Unternehmern.