Interview WIR-Magazin
28.07.2025

Vermögen bedeutet Veranwortung

"Eine offene Kommunikation innerhalb der Unternehmerfamilie
über die Ziele einer Stiftung ist ­notwendig, um eine effektive Governance einer Stiftung
zu gewährleisten", äussert sich S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein

im Gespräch mit Petra Gessner.

Was sind die wesentlichen Herausforderungen bei der Governance in einer Familienstiftung?

Zentral ist, dass Vermögen als Verantwortung und weniger als Privileg angesehen wird. Oft wird ein Unternehmen als Vermögenswert in eine Stiftung eingebracht. Dabei muss sich die Familie mit der Frage auseinandersetzen, zu welchem Zweck dieser Vermögenswert erhalten werden soll. Das Verantwortungsgefühl für das Unternehmen soll das verbindende Element innerhalb der Familie sein, idealerweise bereits vor Stiftungsgründung. Bei der Governance-Gestaltung gilt es, die Interessen aktueller und zukünftiger Familienmitglieder in Einklang zu bringen. Den Stiftungsorganen muss eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden. Ein Governance-System soll so ausgerichtet sein, dass es auch zukünftigen Entwicklungen standhalten kann.

Wie erzielt man Einigkeit über Zweck und Ziele der Stiftung innerhalb der Familie?

Indem über sachliche Diskussionen für Akzeptanz gesorgt wird. Wichtig ist, dass die Familienmitglieder verstehen, dass ihnen durch die Stiftung nichts weggenommen wird und sie trotz Vorhandenseins einer Stiftung ein eigenständiges Leben zu führen haben. Hier betone ich nochmals die Bedeutung, Vermögen als Verantwortung anzusehen. Die Grundhaltung, Vermögen – das von vergangenen Generationen aufgebaut wurde – wertzuschätzen und zu erhalten, sollte den Nachkommen schon von jung auf vermittelt werden. Probleme entstehen, wenn der Wunsch nach materiellem Besitz überwiegt. Mit dieser Grundeinstellung kann die Gründung einer Stiftung zur Zerreißprobe für die Familie werden.

Wie gehen potentielle Stifter mit dem Thema Ausschüttung um?

Ziel einer Stiftung ist nicht nur, Unternehmen und Vermögen zusammenzuhalten, sondern ebenso die Familie. Dazu müssen Begünstigte und ihre Rechte klar definiert sein. Jedoch sollte eine Stiftung nicht zu einer Zwangsjacke für die Familie werden. Bei Desinteresse eines Familienmitglieds sollte auch Spielraum für einen Kompromiss beziehungsweise eine Abfindung vorhanden sein.

Wie lässt sich eine effektive Aufsicht und Kontrolle innerhalb der Stiftung gewährleisten?

Der Stiftungsvorstand ist das zentrale Organ; auch Familienmitglieder können darin vertreten sein. Er führt die Geschäfte der Stiftung, vertritt sie nach außen und ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Zusätzlich kann ein Beirat eingerichtet werden, dessen Mitglieder von der Familie bestimmt werden, unabhängig davon, ob die möglichen Beiratsmitglieder zur Familie gehören oder nicht. Beiden Gremien können in der Satzung Mitspracherechte eingeräumt werden. Wichtig ist, dass die Amtszeit von Gremiumsmitgliedern definiert ist. Im Weiteren sieht das liechtensteinische Stiftungsrecht klar definierte Informations- und Auskunftsrechte für Begünstigte vor.

Wie garantiere ich die Unabhängigkeit des Stiftungsvorstands in einer Familienstiftung?

Über den Beirat kann die Nominierung von Personen gesteuert und festgelegt werden. Bei der Auswahl eines Vorstands sind oft die Charaktereigenschaften der Person entscheidender als die berufliche Qualifikation, ist es doch meist eine langfristige Tätigkeit. Wichtig ist auch, einen Beirat mit Personen zu bestücken, die von verschiedenen Familienstämmen bestimmt werden.

Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten?

Tatsache ist, eine Stiftung kann nur erfolgreich sein, wenn langfristig Rechtssicherheit am gewählten Standort besteht. Liechtenstein etwa ist darauf bedacht, den Rechtsrahmen stabil zu halten, und bietet ein bewährtes, liberales Gesellschafts- und Stiftungsrecht, das sich durch eine hohe Flexibilität auszeichnet.

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