Wirtschaft Regional
12.06.2023

Vermögensschutz in Zeiten von Transparenz

Würden sie sich auf den Rathausplatz stellen und Flyer verteilen mit Angaben zu ihrer Person, ihrem Familienstand, Wohnort, Bank- und Wertschriftenguthaben und anderen Informationen? Sehr wahrscheinlich nicht. Transparenzregister – etwa das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) oder das zentrale Kontenregister (ZKR), beide auch in Liechtenstein angewendet – enthalten jedoch solche Informationen und die Personengruppen mit Zugang dazu sind ziemlich weit gefasst.

Deshalb hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2022 die vierte und fünfte EU-Geldwäschereirichtlinie, die solche Register vorschreiben, teilweise für ungültig erklärt. Der Eingriff in die Privatsphäre sei zu gross, der Schutz von personenbezogenen Daten nicht gewährleistet. Der EuGH argumentierte, dass Verhütung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung nicht an die Allgemeinheit abgewälzt werden könne. 2016 erklärte der EuGH auch die Vorratsdatenspeicherung für ungültig, weil eine anlasslose Speicherung von Daten sich europäischen Grundrechten widersetze. Dennoch werden weiter Daten auf Vorrat gespeichert. Solch ordnungspolitische Mängel werden toleriert, wie auch die teils widersprüchliche Gesetzgebung, die vorherrscht. Die Wirtschaft muss damit umgehen.

Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt wurde der Ruf nach Transparenz laut und Warnsignale mit Blick auf den «gläsernen Menschen» wurden weggewischt. Heute stehen wir genau dort. Das Recht auf Privatsphäre löst sich auf im Sog gesellschaftlicher Gleichheitsbestrebungen und einer «Verkriminalisierung» von Bürgern durch internationale Organisationen. Dies ist ein grosser ordnungspolitischer Mangel, aber kaum jemand stört sich daran. Wir stehen in einer Zeit, in der alles mit einem Vermögensbezug unter Generalverdacht steht.

Zudem ist die Welt sehr fragil geworden: Geopolitische Umwälzungen, kriegerische Konflikte, geldpolitische Verwerfungen etc. führen zu Instabilitäten und Verunsicherung. Für eine intakte Gesellschaft und Wirtschaft aber sind Sicherheit und Stabilität zentral. Je mehr die missverstandene Transparenz zunimmt, desto mehr wird deshalb der Bedarf nach Vermögensschutz steigen. Dabei gilt es, sich vom Trugschluss zu lösen, dass Vermögensschutzlösungen aus zweifelhaften oder steuerlichen Gründen motiviert wären. Der rechtmässige Schutz von Vermögen und Werten ist ein legitimes Grundbedürfnis.

Liechtenstein ist im weltweiten Vergleich ein robuster, stabiler und innovativer Staat. Der Finanzplatz beweist Wandlungsfähigkeit und bewährt sich auf globaler Ebene als verlässlicher Partner. Er geht konform mit europäischen und internationalen Standards und steht in einer langen Tradition von Vermögensschutz, Private Banking und Vermögensverwaltung über Generationen. Liechtensteinische Rechtsträger wie etwa die Stiftung sind kraft der EWR-Mitgliedschaft grundsätzlich in allen EU-Staaten anzuerkennen, auch wenn es noch immer Staaten gibt, die diesbezüglich mit Unwissenheit auffallen.

Das Stiftungsrecht bietet mit der Stiftung ein Instrument, das der langfristigen Vermögensausrichtung eine hohe Gestaltungsfreiheit einräumt. Private und gemeinnützige Zwecke können kombiniert und im Lauf der Zeit unterschiedlich stark ausgeprägt werden. Eine Vermögensstrukturierung über eine Stiftung bedingt immer, dass sie aktuellen Rahmenbedingungen entspricht und flexibel genug bleibt, um an Veränderungen angepasst werden zu können. Das setzt eine hohe Beratungskompetenz voraus. Zudem wird vor Einbringung von Vermögenswerten oft ein Steuer-Ruling mit den relevanten Steuerbehörden gemacht, um zukünftige Fragen bereits beurteilen zu können.

In Zeiten erheblicher Transparenz wird rechtmässiger Vermögensschutz ein wesentliches Thema. Unser Finanzplatz hat bewiesen, dass er Veränderungen offen gegenübersteht und gleichzeitig seiner Tradition folgen kann. Er steht für ein Denken in Generationen, entsprechend sind auch Treuhanddienstleistungen in Generationen zu denken. Vermögensschutz in Zeiten von Transparenz heisst, heute das morgen zu antizipieren. Dafür stehen der liechtensteinische Finanzplatz und der liechtensteinische
Treuhandstandort.

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