Würden sie sich auf den Rathausplatz stellen und Flyer verteilen mit Angaben zu ihrer Person, ihrem Familienstand, Wohnort, Bank- und Wertschriftenguthaben und anderen Informationen? Sehr wahrscheinlich nicht. Transparenzregister – etwa das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) oder das zentrale Kontenregister (ZKR), beide auch in Liechtenstein angewendet – enthalten jedoch solche Informationen und die Personengruppen mit Zugang dazu sind ziemlich weit gefasst.

Deshalb hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2022 die vierte und fünfte EU-Geldwäschereirichtlinie, die solche Register vorschreiben, teilweise für ungültig erklärt. Der Eingriff in die Privatsphäre sei zu gross, der Schutz von personenbezogenen Daten nicht gewährleistet. Der EuGH argumentierte, dass Verhütung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung nicht an die Allgemeinheit abgewälzt werden könne. 2016 erklärte der EuGH auch die Vorratsdatenspeicherung für ungültig, weil eine anlasslose Speicherung von Daten sich europäischen Grundrechten widersetze. Dennoch werden weiter Daten auf Vorrat gespeichert. Solch ordnungspolitische Mängel werden toleriert, wie auch die teils widersprüchliche Gesetzgebung, die vorherrscht. Die Wirtschaft muss damit umgehen.

Vor etwas mehr als einem Jahrzehnt wurde der Ruf nach Transparenz laut und Warnsignale mit Blick auf den «gläsernen Menschen» wurden weggewischt. Heute stehen wir genau dort. Das Recht auf Privatsphäre löst sich auf im Sog gesellschaftlicher Gleichheitsbestrebungen und einer «Verkriminalisierung» von Bürgern durch internationale Organisationen. Dies ist ein grosser ordnungspolitischer Mangel, aber kaum jemand stört sich daran. Wir stehen in einer Zeit, in der alles mit einem Vermögensbezug unter Generalverdacht steht.

Zudem ist die Welt sehr fragil geworden: Geopolitische Umwälzungen, kriegerische Konflikte, geldpolitische Verwerfungen etc. führen zu Instabilitäten und Verunsicherung. Für eine intakte Gesellschaft und Wirtschaft aber sind Sicherheit und Stabilität zentral. Je mehr die missverstandene Transparenz zunimmt, desto mehr wird deshalb der Bedarf nach Vermögensschutz steigen. Dabei gilt es, sich vom Trugschluss zu lösen, dass Vermögensschutzlösungen aus zweifelhaften oder steuerlichen Gründen motiviert wären. Der rechtmässige Schutz von Vermögen und Werten ist ein legitimes Grundbedürfnis.

Liechtenstein ist im weltweiten Vergleich ein robuster, stabiler und innovativer Staat. Der Finanzplatz beweist Wandlungsfähigkeit und bewährt sich auf globaler Ebene als verlässlicher Partner. Er geht konform mit europäischen und internationalen Standards und steht in einer langen Tradition von Vermögensschutz, Private Banking und Vermögensverwaltung über Generationen. Liechtensteinische Rechtsträger wie etwa die Stiftung sind kraft der EWR-Mitgliedschaft grundsätzlich in allen EU-Staaten anzuerkennen, auch wenn es noch immer Staaten gibt, die diesbezüglich mit Unwissenheit auffallen.

Das Stiftungsrecht bietet mit der Stiftung ein Instrument, das der langfristigen Vermögensausrichtung eine hohe Gestaltungsfreiheit einräumt. Private und gemeinnützige Zwecke können kombiniert und im Lauf der Zeit unterschiedlich stark ausgeprägt werden. Eine Vermögensstrukturierung über eine Stiftung bedingt immer, dass sie aktuellen Rahmenbedingungen entspricht und flexibel genug bleibt, um an Veränderungen angepasst werden zu können. Das setzt eine hohe Beratungskompetenz voraus. Zudem wird vor Einbringung von Vermögenswerten oft ein Steuer-Ruling mit den relevanten Steuerbehörden gemacht, um zukünftige Fragen bereits beurteilen zu können.

In Zeiten erheblicher Transparenz wird rechtmässiger Vermögensschutz ein wesentliches Thema. Unser Finanzplatz hat bewiesen, dass er Veränderungen offen gegenübersteht und gleichzeitig seiner Tradition folgen kann. Er steht für ein Denken in Generationen, entsprechend sind auch Treuhanddienstleistungen in Generationen zu denken. Vermögensschutz in Zeiten von Transparenz heisst, heute das morgen zu antizipieren. Dafür stehen der liechtensteinische Finanzplatz und der liechtensteinische
Treuhandstandort.

Seit Menschengedenken ist Vertrauen ein elementarer Bestandteil für ein gedeihliches Miteinander, sei dies in der Wirtschaft, in der Politik oder in der Gesellschaft. Ohne Vertrauen sind fruchtbare und gute Beziehungen unmöglich. Aber warum tut die Gesellschaft dann alles, um diesen elementaren Wert zu untergraben? In seinem aktuellen Artikel für Trusts & Trustees beleuchtet S.D. Prinz Michael von Liechtenstein die Bedeutung von Vertrauen für eine prosperierende Gesellschaft und Wirtschaft und damit verbunden die Rolle und Aufgaben der internationalen Treuhandbranche.

Link zum Beitrag

Herr Muster lebt in Europa, ist zum zweiten Mal verheiratet und Vater von vier Kindern. Vor ein paar Jahren begann er, sich aktiv mit der Unternehmensnachfolge und der Erbregelung zu befassen, die im Todesfall greifen sollten. Im Zuge dessen entschied er sich für die liechtensteinischen Stiftung. Warum? Das erfahren Sie im Beitrag von S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein, der in der Juni Ausgabe des deutschsprachigen Magazins für Stiftungswesen und Philanthropie DIE STIFTUNG erschienen ist.

Seit Jahrzehnten führt Herr Muster das Familienunternehmen in zweiter Generation, mit grossem Erfolg und unermüdlichem Arbeitseinsatz. Über die Jahre hat er sich eine kleine Kunstsammlung aufgebaut, an der sein Herz hängt. Als Mäzen unterstützt er junge, mittellose Talente im Leistungssport.

Der Auslöser für seine Überlegungen ist ein negativer Arztbericht, der ihm bewusst macht, dass sein Leben nicht immer so weitergehen wird wie bisher.

Vermögen zweckgebunden strukturieren

Über Empfehlung aus dem Umfeld beginnt Herr Muster, sich näher mit Liechtenstein zu befassen. Die Kleinheit des Landes und die Lage im Herzen Europas sind ihm sympathisch. Das politische System und die ausser-gewöhnliche wirtschaftliche Stabilität stechen heraus. Das liberale Gesellschaftsrecht und die grosse Erfahrung im Stiftungsrecht und der Rechtsprechung veranlassen Herrn Muster schliesslich, einen empfohlenen Treuhandexperten in Liechtenstein zu kontaktieren.

Herr Muster möchte für das Familienunternehmen eine Lösung, die dessen Fortbestand sichert. Eine Lösung, mit der fähige und qualifizierte Familienmitglieder ins Unternehmen eingebunden werden können, ohne die anderen aussen vor zu lassen. Eine Lösung, mit der sich zusätzliche Reserven bilden lassen, auf die das Familienunternehmen im Bedarfsfall zurückgreifen kann, etwa bei einer Kapitalerhöhung oder Investition oder wenn die Forschung intensiviert werden muss. Herr Muster bespricht seine Anliegen mit dem liechtensteinischen Treuhandexperten. Der stellt viele Fragen und stellt vieles in Frage, thematisiert Hürden und Problemstellen und dabei wird immer klarer, was Herr Muster will.

Liechtensteinische Vorteile, die überzeugen

Am Ende des Prozesses ist Herr Muster von Liechtenstein als Stiftungsstandort überzeugt. In seinen Augen ist der Finanzplatz Liechtenstein ein Standort, an dem Geschäfts- und Privatvermögen zielgerichtet, zweckgebunden und langfristig ausgerichtet und verwaltet werden können. Die konsequente Ausrichtung an internationalen Standards bekräftigt seine positive Wahrnehmung. Liechtenstein ist Mitglied des EWR, was den Vorteil mit sich bringt, dass liechtensteinische Rechtsformen im EU-Raum grundsätzlich anerkannt werden. Die Steuergesetzgebung ist europakompatibel ausgestaltet.

Das liechtensteinische Stiftungsrecht gesteht einem Stifter sehr grossen Gestaltungsspielraum zu. Wenn er einmal nicht mehr sein wird, kann Herr Muster darauf vertrauen, dass die Stiftungsorgane seine Grundintentionen weiterhin befolgen werden. Mit einer gemischten Stiftung und einer Familienstiftung kann er sicherstellen, dass das Familienunternehmen auch in dritter Generation weitergeführt wird und dass es zielgerichtet weiterentwickelt werden kann, dass seine Kunstsammlung zusammengehalten und sein Ansinnen, mittellose Talente zu fördern, fortgeführt wird. Das Privatvermögen fliesst im Todesfall in die Familienstiftung ein und ist, auch mit Blick auf die Enkelkinder, sehr langfristig ausgerichtet. Die Familienstiftung wird seinen Kindern kein Dolce-far-niente erlauben, sondern sie in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen im Bedarfsfall zur Seite stehen.

Mit dieser Vermögensstrukturierung hat Herr Muster eine fundierte, zukunftsfähige Lösung für sich, seine Familie und sein Vermögen geschaffen. Er blickt mit Zuversicht in die Zukunft. Dieses realistische Fallbeispiel veranschaulicht in gestraffter Form die Stärken des liechtensteinischen Stiftungsstandorts.

Die gemischte Stiftung in Liechtenstein räumt Stiftern einen breiten Gestaltungsspielraum bei der Planung und langfristigen Ausrichtung von Familienvermögen und Geschäftsvermögen ein. Sie ist ein herausragendes Merkmal des liechtensteinischen Stiftungsstandorts. In seinem Gastkommentar für die liechtensteinische Wochenzeitung www.wirtschaftregional.li erläutert S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein die Entstehung des liechtensteinischen Stiftungsrechts und die unterschiedlichen Stiftungstypen in Liechtenstein. Erfahren Sie mehr zur gemischten Stiftung und den anderen Stiftungsformen.

Unter der Federführung der beiden Liechtensteiner Wilhelm und Emil Beck wurde das liechtensteinische Stiftungsrecht erstmals 1926 im Rahmen einer Revision des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) gesetzlich verankert. In ihrem Bericht, den Wilhelm und Emil Beck dazu 1925 zuhanden der Landtagsabgeordneten verfassten, führten sie aus, dass die Stiftung bis dahin in der liechtensteinischen Gesetzgebung zwar erwähnt und in der Praxis auch angewandt wurde, jedoch als rein wohltätige Institution. Mit der Verankerung im PGR wollten sie das Stiftungswesen um die Familienstiftung erweitern und damit dem,  wie sie es nannten, wirtschaftenden Menschen ein weiteres Rechtsinstrument zur Verfügung stellen.

Seitdem hat sich Liechtenstein zu einem international führenden Stiftungsstandort entwickelt und die liechtensteinische Stiftung wurde in den vergangenen Jahren von anderen Ländern – etwa Österreich, Panama und Jersey – als Vorbild für die Entwicklung eigener Stiftungsgesetze herangezogen. Die Revision des Stiftungsrechts im Jahr 2009 untermauerte zudem Liechtensteins Vorreiterrolle im Stiftungswesen.

Das Grundprinzip der Stiftung beruht auf der hohen Flexibilität bei der Ausgestaltung des Stiftungszwecks, der das Herzstück einer jeden Stiftung bildet. Definiert ist, wozu und zu wessen Gunsten (Begünstigte) ein Stiftungsvermögen langfristig einzusetzen ist. Je nach Stiftungstyp  handelt es sich dabei um privatnützige und/oder gemeinnützige Zwecke. Das liechtensteinische Stiftungsrecht sieht folgende Stiftungstypen vor:

Die reine Familienstiftung bezweckt, ein Familienvermögen langfristig zu erhalten, es vor (Erb-)Streitigkeiten zu sichern, Familienmitglieder in ihrer Ausbildung oder Erziehung und im Lebensunterhalt zu unterstützen, jüngeren Generationen Starthilfe zu geben oder die Alters- und Gesundheitsvorsorge für Familienmitglieder sicherzustellen.

Mit der Stiftung für andere privatnützige Zwecke lassen sich ausserfamiliäre Zwecke erfüllen, die privater Natur sind, wie beispielsweise der Erhalt einer privaten Bibliothek.

Die rein gemeinnützige Stiftung hingegen fokussiert die Förderung von Zwecken, die ausserhalb des familiären oder privaten Kreises liegen. Die gemischte Stiftung wiederum lässt eine Kombination von privat- und gemeinnützigen Zwecken zu und ist in ihren Ausgestaltungsmöglichkeiten eine Besonderheit des heimischen Stiftungsrechts. Dazu nachstehend zwei Beispiele zum besseren Verständnis:

Im ersten Beispiel gründet Frau XY eine gemischte Stiftung und widmet ihr unter anderem ihre Beteiligungen am Familienunternehmen. Die Erträgnisse aus diesen Beteiligungen fliessen ins Stiftungsvermögen. Als mögliche Begünstigte sind Nachkommen von Frau XY vorgesehen. Zusätzlich können aus dem Stiftungsvermögen bei Bedarf aber auch verschiedene gemeinnützige  oder kulturelle Einrichtungen und Projekte unterstützt werden. Langfristig verfolgt diese Stiftung  also einen mehrheitlich privatnützigen und familienbezogenen Zweck und die Nachkommen von Frau XY haben Vorrang. Im unterschiedlichen Ausmass kann sie mitunter aber auch gemeinnützige Zwecke unterstützen.

Das zweite Beispiel handelt von einer gemischten Stiftung, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, entsprechende Projekte umsetzt und eventuell  auch gemeinnützige Institutionen unterstützt. Im Wesentlichen aber dient die Stiftung dennoch privatnützigen Zwecken, die familiär sein können.  Das heisst, der Fokus dieser Stiftung liegt hauptsächlich auf der privatnützigen Zweckerfüllung, gleichzeitig aber ist sie auch im gemeinnützigen  Bereich aktiv.

Nun kann es sein, dass in der Zukunft bei gemischten Stiftungen die definierten gemeinnützigen Zwecke aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den ursprünglichen Stifterintentionen entsprechen. Sollten die Stifter die Möglichkeit eingeräumt haben, dann können in einem solchen Fall der privatnützige Zweck noch verstärkt oder die gemeinnützige Ausrichtung angepasst werden.

Die gemischte Stiftung räumt Stiftern also einen breiten Gestaltungsspielraum ein. Den Stiftungsorganen gibt sie später die notwendige Flexibilität, um erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Die gemischte Stiftung ist ein herausragendes Merkmal des heimischen Stiftungsstandorts, der ein bedeutender Grundpfeiler des Finanzplatzes ist.

Liechtensteins Finanzplatz nimmt seit vielen Jahren für sich in Anspruch, nachhaltig zu handeln. Doch wo steht der Finanzplatz Liechtenstein in Sachen Nachhaltigkeit tatsächlich? "Ich denke nicht, dass der liechtensteinische Finanzplatz anderen Finanzplätzen hinterherhinkt.", erklärt S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein im Interview mit dem Liechtensteinischer Volksblatt und erläutert, wie der liechtensteinische Finanzplatz Nachhaltigkeit konkret umsetzt. Ein lesenswertes Interview, das unter anderem aufzeigt, welchen Beitrag die liechtensteinische Treuhandbranche in Sachen Nachhaltigkeit leistet. Durch die Vermögensstrukturierung über Rechtsträger und die damit einhergehende zweckgebundene Vermögensausrichtung ebnet die liechtensteinische Treuhandbranche den Weg für eine nachhaltige Vermögensverwaltung und Vermögensveranlagung.

«Volksblatt»: Durchlaucht, im September 2015 verabschiedeten die Mitgliedsstaaten der UNO eine Agenda 2030 mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung anzustossen, die weltumspannend ist. Was sagen Sie dazu?
Prinz Michael: Ich denke, dass man erst einmal verstehen muss, woher der Begriff Nachhaltigkeit stammt. Ursprünglich wurde er im 18. Jahrhundert im deutschsprachigen Raum in der Forstwirtschaft geprägt. Um eine grössere Waldvernichtung vermeiden zu können, wurde Nachhaltigkeit damals zum Handlungsprinzip für die Waldbewirtschaftung erhoben. Es durften zum Beispiel nur so viele Bäume gefällt werden, wie auch nachwachsen konnten. Die natürliche Regenerationsfähigkeit des Waldes sollte gesichert werden, damit diese Ressource auch für zukünftige Generationen erhalten bleibt.

Mittlerweile wird Nachhaltigkeit in einem viel weiteren Kontext gesehen. Unternehmen und die Wirtschaft an sich sind gefordert, mit den genutzten Ressourcen derart umzugehen, dass die Nachwelt nicht belastet wird. Dies gilt sowohl im ökologischen als auch im ökonomischen und sozialen Sinne. Darauf zielt auch die Agenda 2030 ab.

Ist ein globales Nachhaltigkeitsbestreben überhaupt umsetzbar und sinnvoll?
Ein globales Nachhaltigkeitsbestreben ist so lange als positiv zu werten, solange es nicht einer realitätsfernen Utopie nacheifert. In den diversen Regionen dieser Welt herrschen unterschiedliche Gegebenheiten vor und es gibt wesentliche geografische, klimatische, kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abweichungen, die es zu berücksichtigen gilt. Was beispielsweise für Europa funktioniert, funktioniert nicht automatisch auch für Südamerika. Man muss also achtgeben, dass das globale Nachhaltigkeitsstreben nicht in einer uniformen Bevormundung endet, die das Nachhaltigkeitsstreben wieder zunichtemacht.

Die Agenda 2030 wurde mit 17 konkreten Nachhaltigkeitszielen untermauert und weltweit sollen alle Länder dazu verpflichtet werden, diesen nachzukommen. Werden diese Nachhaltigkeitsziele bald zum internationalen Standard? Wie beurteilen Sie, als Verfechter einer liberalen Wirtschaft und Gesellschaft, dies?
Die Politik sollte sich etwas wieder verstärkt ins Bewusstsein rufen: Eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft bauen auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Einzelnen. Die Geschichte zeigt, dass gerade jene Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme die grössten Erfolge vorweisen konnten, die auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bauten und kleinen Gebietskörperschaften, wie etwa den Gemeinden, den maximalen Handlungsspielraum einräumten.

Der verlockende Anreiz, auf die Nachhaltigkeitsziele allgemein verpflichtende Standards und Auf lagen folgen zu lassen, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Solange dabei regionale Besonderheiten berücksichtigt werden und die dezentrale Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bewahrt bleiben, spricht wenig dagegen. Unvernünftig aber wäre, wenn Standards und Auf lagen darauf abzielten, eine zentrale Bürokratie zu fördern. Nachhaltigkeit muss individuell definiert und gelebt werden können, damit sie wirklich erfolgreich greifen kann.

Nicht nur die UNO-Mitgliedsstaaten streben nach einer nachhaltigeren und faireren Welt, auch WEF-Gründer Klaus Schwab schlägt mit seinem Buch «The Great Reset» in dieselbe Kerbe und spricht sich dafür aus, insbesondere kapitalistisch geprägte Gesellschaften schrittweise in Richtung mehr Gerechtigkeit und Gleichheit zu transformieren. Damit drängen sich mir zwei Fragen auf. Braucht es nicht einen gewissen «Kapitalismus», um die angestrebte Nachhaltigkeit überhaupt finanzieren zu können? Und wie kann nachhaltiges Handeln Gleichheit und Gerechtigkeit fördern?
Mit Blick auf Gleichheit und Gerechtigkeit herrscht ein grosses Missverständnis vor. Nehmen wir folgendes Beispiel her: Drei Personen unterschiedlicher Körpergrössen sollen über einen zwei Meter hohen Zaun blicken können. Man stellt ihnen im Sinne von Gleichheit und Gerechtigkeit drei gleich hohe Podeste zur Verfügung. Die erste Person kann damit wunderbar über den Zaun blicken und hat den vollen Überblick. Die zweite Person muss auf die Zehenspitzen stehen, damit sie über den Zaun blicken kann. Die dritte Person aber sieht noch immer nichts, weil die Podesthöhe in Anbetracht ihrer Körpergrösse keinen Gewinn bringt. Ist das nun gerecht? Es macht einen grossen Unterschied, ob man nach Gleichheit oder nach Chancengleichheit strebt! Chancengleichheit am vorgenannten Beispiel gäbe der kleinsten Person ein zusätzliches Podest, damit auch sie über den Zaun sehen kann.

De facto verhindert Gleichheit Chancengleichheit und damit die individuelle Freiheit. Gerechtigkeit und Gleichheit waren die zündenden Schlagworte im Marxismus und Leninismus. Und mich erschreckt es schon etwas, wie viel Aufwind diese Schlagworte in der Gegenwart gewinnen. Auch bezweifle ich, dass ein «Great Reset» die Welt zum Besseren wenden wird. Im Gegenteil, die Vergemeinschaftung von Eigentum und Vermögen, wie es im «Great Reset» angedeutet wird, hätte fatale Folgen.

Die Grundlage für eine aussichtsreiche Zukunft liegt darin, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken. Der Mensch agiert am effizientesten, wenn er frei und selbstbestimmt leben muss und auch die Verantwortung für Eigentum trägt. Die Sowjetunion oder auch die DDR haben gezeigt, wohin das Gegenteil führt. Deshalb würde ich auch nicht von «Kapitalismus» sprechen, sondern von «Eigentumsrechten».

Welchen Beitrag könnte denn der Staat zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten?
Ein Staat könnte mit gutem Beispiel vorangehen, indem er beispielsweise seine überdimensionierte Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft zurückfährt und sich wieder auf seine ursprünglichen Kernaufgaben besinnt. Dies beinhaltet, die Freiheit und Grundrechte der Bürger zu wahren, dezentrale Einheiten wie Gemeinden und Kantone zu stärken und die innere und äussere Sicherheit des Landes zu gewährleisten.

Im Übrigen zählen auch Staatsbetriebe zu den Umweltsündern. Überlegen Sie einmal, wer an den grössten Braunkohlekraftwerken beteiligt ist? Oder welche ökologische Bilanz beim Mauerfall im Jahr 1989 nicht überzeugt hatte, jene der BRD oder der DDR?

Wenden wir uns nun Liechtenstein zu. Anlässlich der 300-Jahr-Feier veröffentlichte die Regierung ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Regierung und der Finanzplatz beispielsweise mit der «Liechtenstein Initiative» einen bedeutenden Beitrag gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel leistet. Die von der UNO angestrebte Nachhaltigkeit geht aber weit über dieses Thema hinaus und mich würde interessieren, was Nachhaltigkeit für einen Finanzplatz wie dem liechtensteinischen überhaupt bedeutet?
Ein kleines Land wie Liechtenstein kann nicht in allen Bereichen tätig werden, deshalb ist die Fokussierung auf Einzelthemen zielführend. Die «Liechtenstein Initiative» ist ein sehr wichtiger Beitrag, den das Land leistet. Sklaverei und Menschenhandeln sind schreckliche Vergehen an der Würde und Freiheit des Menschen.

Im internationalen Kontext ist der liechtensteinische Finanzplatz ein Nischenplayer auf dem Gebiet der strategischen Vermögensberatung, der langfristigen Vermögensplanung und dem generationenübergreifenden Erhalt von Vermögen und Werten. Dieser Ansatz an sich setzt bereits Nachhaltigkeit voraus und wird von den drei Werten Stabilität, Effizienz und Innovation untermauert. Kapitalmärkte hatten immer schon die Funktion, erspartes Vermögen derart anzulegen, dass es wirtschaftlich den grössten Nutzen erbringen kann. Das beinhaltet eben nicht nur, Renditen für Investoren zu erzielen, sondern Vermögen auch so einzusetzen, dass es positive und messbare wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen hat. Dazu zählen auch Impact Investing und Philanthropie.

Kurzum bedeutet Nachhaltigkeit für einen Finanzplatz wie dem liechtensteinischen, dass die langfristige Nischenstrategie konsequent weiterverfolgt wird und die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit sich in den unterschiedlichen Vermögensveranlagungen widerspiegelt. Die modernen Technologien ermöglichen zudem, den Nachhaltigkeitsanspruch noch besser zu überprüfen und transparenter zu machen. Meines Erachtens kann der liechtensteinische Finanzplatz seinen Wettbewerbsvorteil stärken, wenn er seine Leistungen in Innovation und Effizienz zeigt und damit zusammenhängend die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit stärker kommuniziert und nach aussen trägt.

Worin sehen Sie die grössten Chancen in naher Zukunft für den Finanzplatz Liechtenstein?
Liechtenstein verfügt über Rahmenbedingungen, die für eine nachhaltige Entwicklung Grundvoraussetzung sind und von denen der Finanzplatz profitiert. Diese liegen zum einen in der andauernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilität, in den kurzen und effizienten Wegen und der geringen Bürokratie sowie in der Tatsache, dass Liechtensteins Staatshaushalt schuldenfrei ist. Schuldenfrei bedeutet nachhaltig. Nicht umsonst erhält Liechtenstein seit vielen Jahrzehnten konstant ein AAA-Rating. Zum anderen weist Liechtenstein einen guten Branchenmix und eine breit diversifizierte Wirtschaftsstruktur auf.

Der Anteil der verarbeitenden Industrie in Liechtenstein ist sehr hoch, was für eine langfristig positive Wirtschaftsentwicklung essenziell ist. Die meisten europäischen Länder und auch die USA werden hier langfristig in grosse wirtschaftliche Probleme laufen, weil der Anteil der verarbeitenden Industrie geschrumpft ist und eine zu starke Auslagerung stattgefunden hat. Im Weiteren denkt der liechtensteinische Finanzplatz in Generationen, das ist gelebte Nachhaltigkeit.

Die Treuhandbranche ist hier ein zentraler Pfeiler, denn der Auf bau, die Implementierung und Verwaltung von Vermögensstrukturen über Rechtsträger wie Stiftungen, Trusts und andere Gesellschaftsformen legen die Grundlage für eine langfristige Vermögensverwaltung. Zudem lässt sich feststellen, dass das Bedürfnis nach Sicherheit und Stabilität im vergangenen Jahrzehnt wieder stark an Bedeutung gewonnen hat.

Auch das im 2019 verabschiedete «Blockchain-Gesetz» bietet grosse Chancen und beweist die Innovationsfähigkeit Liechtensteins. Liechtenstein ist das erste Land auf der Welt, das den Token, der ein digitales Abbild von Eigentumsrechten und anderen Rechten darstellt, juristisch definiert und damit Rechtssicherheit geschaffen hat. Die damit verbundene Digitalisierung des Wirtschaftssystems eröffnet dem Finanzplatz viele Möglichkeiten.

Und worin liegen die grössten Herausforderungen?
Eine grosse Herausforderung liegt sicherlich in der Regulierungsflut, die uns in den letzten Jahren im wahrsten Sinne des Wortes überschwemmt hat. Die Akteure müssen sich natürlich regelkonform verhalten, gleichzeitig aber den mit den Regulierungen einhergehenden Kostendruck in Grenzen halten und dürfen auch den Kundenfokus nicht aus den Augen verlieren. Für Kunden sind regulatorische Auf lagen lediglich ein Nebeneffekt, um den sich ein Finanzplatzakteur zu kümmern hat. Eine übermässige Regulierung gefährdet Wertschöpfungsketten, den Kundenfokus und die Wettbewerbsfähigkeit an sich und damit die Basis, auf der Nachhaltigkeit überhaupt umgesetzt werden kann.

Eine weitere Herausforderung sehe ich in der schwierigen Lage, in der sich die Weltwirtschaft befindet. Geopolitische Spannungen und Protektionismus nehmen zu, die weltweiten Staatsschulden bewegen sich in schwindelerregenden Höhen, der Ruf nach einer Vergemeinschaftung von Vermögen gewinnt an Kraft und stimuliert soziale Unruhen. Für Finanzplatzakteure bedeutet dies, damit zusammenhängende Folgen vorauszusehen und daraus die richtigen Schlüsse für ein betreutes Kundenvermögen zu ziehen. Dies bedingt ein umfassendes Know-how und Verständnis bei den Mitarbeitenden. Jedoch sehe ich diese Herausforderungen auch als Chance an und Liechtenstein kann durch Konformität auch die Wettbewerbsfähigkeit untermauern.

Andere Finanzplätze wie beispielsweise Luxemburg sind in Sachen Nachhaltigkeit schon viel weiter fortgeschritten und weisen klare Strategien aus, wie sie ihre Finanzindustrie ausrichten wollen. Hat der liechtensteinische Finanzplatz hier seine Chancen vertan?
Ich denke nicht, dass der liechtensteinische Finanzplatz anderen Finanzplätzen hinterherhinkt. Was bedeutet «klare Strategien»? Ein professionell auf bereitetes Strategiedokument, das der Öffentlichkeit präsentiert wird? Die Kunst einer Strategie liegt meines Erachtens in ihrer Umsetzung und darin, einen Gleichklang zu erzielen, der zu Stärke und Glaubwürdigkeit verhilft. Liechtensteins Finanzplatz erzielt diesen Gleichklang, indem er Nachhaltigkeit auf den drei Ebenen ökonomisch, sozial und ökologisch lebt.

Der Finanzplatz ist auf einem guten Weg und wahrscheinlich muss er einfach offensiver kommunizieren, dass die Finanzplatzakteure verantwortungsbewusst handeln und sich mit Blick auf Compliance und Sorgfaltspflicht hohen ethischen Standards verpflichtet haben. Oder dass der Erfolg des heimischen Finanzplatzes mit einer hohen Innovationskraft und Veränderungsbereitschaft zusammenhängt. Das Dienstleistungsangebot des Finanzplatzes ist breit gefächert und ermöglicht erstklassige Vermögenslösungen, mit denen Vermögen über Generationen gesichert werden kann. Das ist Nachhaltigkeit in all ihren Facetten.

Welchen konkreten Beitrag kann Liechtenstein Finance, als Dreh- und Angelpunkt für die Finanzplatzkommunikation, hier leisten? Wie genau wollen und können sich der Finanzplatz und seine Akteure in der «Nachhaltigkeitsarena» künftig positionieren?
Liechtenstein Finance ist das gemeinsame Sprachrohr des Finanzplatzes. Alle Finanzplatzakteure und die Regierung stehen hinter Liechtenstein Finance. Liechtenstein Finance hat zur Aufgabe, das Finanzplatzprofil im In und Ausland zu schärfen. Zudem versteht sich Liechtenstein Finance als Dreh und Angelpunkt in der Umsetzung der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele und Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren.

Liechtenstein Finance wird im In und Ausland laufend über die erreichten Meilensteine informieren . Liechtenstein Finance kann wesentlich dazu beitragen, die internationale Position des liechtensteinischen Finanzplatzes zu festigen. Aber auch die einzelnen Finanzplatzakteure müssen ihren Beitrag leisten, damit der Finanzplatz langfristig positioniert werden kann, und das tun sie auch.

Birgt Nachhaltigkeit auch Reputationsrisiken für den Finanzplatz?
Liechtensteins Finanzplatz lebt Nachhaltigkeit auf den drei Ebenen ökonomisch, sozial und ökologisch. Deshalb sollten wir Nachhaltigkeit als positiven Reputationstreiber werten und weniger als ein mögliches Reputationsrisiko betrachten.

Erste liechtensteinische Banken haben inzwischen die von der UNO unterstützten Prinzipien für nachhaltiges Investieren, kurz PRI genannt, unterzeichnet. Würden Sie dies als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnen?
Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf einem bereits beschrittenen Weg. Verantwortungsvolles Investieren ist eng mit nachhaltigem Handeln verbunden und gerade unser Finanzplatz kann hier eine grosse Erfahrung nachweisen, sprich in der Strukturierung und nachhaltigen Veranlagung von Vermögenswerten. Nun kommen die ökologische und soziale Verantwortung hinzu. Liechtenstein und der Finanzplatz sind bestens geeignet, hier eine führende Rolle einzunehmen und die vorhandenen Kompetenzen auszuspielen und weiter auszubauen.

Wie kann Geld oder eine nachhaltige Veranlagung des Geldes das Klima oder die Umwelt retten?
Geld selbst kann keinen Beitrag leisten. Es ist ein reines Tausch und Wertaufbewahrungsmittel. Aber die Art und Weise, wie Geld in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt eingesetzt wird, kann wesentlich dazu beitragen, dass die Umwelt weniger belastet wird, was auch Einfluss auf Klimaveränderungen hat. Der Wille in der liechtensteinischen Bevölkerung ist gegeben, vorsichtiger und bewusster mit Ressourcen wie Wasser, Natur, Infrastruktur etc. umzugehen. Darauf zielen die Nachhaltigkeitsziele ab. Und durch Impact Investing wird dies verstärkt.

Wichtig in dem Ganzen ist, dass eine nachhaltige Veranlagung von Geld zielorientiert und pragmatisch geschehen kann und nicht von zu strikten Standards und Auf lagen verunmöglicht wird. Regionale Unterschiede müssen berücksichtigt werden. Sicher nicht nachhaltig ist das unlimitierte Schuldenmachen unter dem Schlagwort «Green Economy». Das Argument, damit das Klima für künftige Generationen zu retten, hinkt und die Schulden werden zu einer immensen Belastung für die junge Generation.

Eine nachhaltige Entwicklung lässt sich dann erzielen, wenn sie organisch wachsen und aus dem alltäglichen Handeln der Bevölkerung heraus entstehen kann.

Nun können Banken beispielsweise die Nachhaltigkeit ihrer Produkte relativ gut messbar und sichtbar machen. Wie aber steht es um die Treuhandbranche, wie kann sie im Nachhaltigkeitsbereich mitziehen? Oder steht die Branche dem Ganzen aussen vor?
Vermögen ist dann nachhaltig, wenn es langfristig erhalten und vermehrt werden kann und einem bestimmten Zweck entsprechend eingesetzt wird. Im Mittelpunkt einer treuhänderischen Betrachtung stehen nicht nur materielle Vermögenswerte, sondern auch immaterielle und insbesondere die langfristigen Vorstellungen der Kunden, die in vielen Fällen mehrere Familiengenerationen berücksichtigen.

Die liechtensteinische Treuhandtätigkeit spielt sich dann in vier Bereichen ab: erstens die zukunftsgerichtete Vermögensstrukturierung über Rechtsträger; zweitens die generationenübergreifende Vermögensbetreuung; drittens eine nach nachhaltigen Kriterien erfolgende und statutenkonforme Vermögensveranlagung; viertens der zweckkonforme Vermögenseinsatz. Das ist Nachhaltigkeit in einer sehr reinen Form. Es berücksichtigt zudem die drei Ebenen ökonomisch, sozial und ökologisch, die notwendig sind im langfristigen, generationenübergreifenden Denken und auch im philanthropischen Sektor eine grosse Rolle spielen.

Die treuhänderische Tätigkeit mess- und sichtbar zu machen, ist in der Tat schwierig. Im jährlichen Rechenschaftsbericht der Regierung scheint zwar auf, wie sich die Anzahl der Rechtsträger entwickelt. Dies sagt jedoch nichts über das effektive Vermögensvolumen in den Rechtsträgern aus. Anders als bei Banken lässt sich dieses auch nicht einfach beziffern, da in Vermögensstrukturen unterschiedlichste Vermögenswerte enthalten sind, die nicht immer mit einer Wertangabe versehen werden können.

Wir haben nun viel über Nachhaltigkeit und den Finanzplatz diskutiert. Zum Schluss würde ich gerne von Ihnen wissen: Was bedeutet Nachhaltigkeit für Sie persönlich, sowohl im privaten Bereich als auch in Ihrer Rolle als Unternehmer?
In meiner Familie spielte Nachhaltigkeit immer schon eine wesentliche Rolle. Schon meine Eltern achteten sehr darauf, Autos zu fahren, die mit wenig Benzin auskamen. Die Haltung hat mich bis heute geprägt. Zudem bin ich Teil einer Nachkriegsgeneration und in meiner Kindheit waren Produkte alles andere als im Überfluss vorhanden. Deshalb mussten wir sehr sorgsam mit allem umgehen und das tun wir auch heute noch.

Als Kind erschreckte mich auch, wie schmutzig teilweise die Flüsse waren und wie wenig Augenmerk man in Europa auf deren Reinhaltung legte. Die Marktwirtschaft trug hier wesentlich dazu bei, dass die europäischen Flüsse heute weitgehend sauber sind. Im Weiteren hat unsere Familie Forstbesitz, den wir wirtschaftlich nutzen und sehr naturnah führen.

Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip ist für unsere Familie seit jeher eine Selbstverständlichkeit.

Zu guter Letzt noch eine Bitte: Beschreiben Sie den liechtensteinischen Finanzplatz aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit mit drei Stichworten.
Authentizität, Verlässlichkeit, Langfristigkeit. Das heisst, der liechtensteinische Finanzplatz ist dann nachhaltig, wenn er authentisch bleibt, weiterhin verlässlich agiert und seinen langfristigen Ansatz fortführt.

Ein Preisgeld von 9‘000 Schweizer Franken insgesamt erwartet jene Studierenden des LL.M.-Executive-Masterstudiengangs der Universität Liechtenstein, denen es gelingen wird, in einem Fallbeispiel aus dem liechtensteinischen Treuhandwesen mit ihren Lösungsansätzen zu überzeugen. Der Startschuss für den I&F Family Wealth Preservation Award ist gefallen. Erfahren Sie mehr in den nachstehenden Medienauszügen.

Der liechtensteinische Finanzplatz und die liechtensteinische Stiftung werden von Zeit zu Zeit für spekulative und unsachgemässe Berichte und Stellungnahmen missbraucht. Auffällig ist, wie dabei die Rechte von Begünstigten angezweifelt werden. Jedoch völlig zu Unrecht. Im nachfolgenden Beitrag erläutert S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein die unterschiedlichen Begünstigungsformen und damit zusammenhängend die Auskunfts- und Informationsrechte. Der Beitrag ist erschienen in der liechtensteinischen Wochenzeitung www.wirtschaftregional.li

Der Finanzplatz und die Stiftung werden von Zeit zu Zeit für spekulative Berichte und unsachgemässe Stellungnahmen missbraucht. Auffällig ist, wie dabei die Rechte von Begünstigten angezweifelt werden, völlig zu Unrecht.

Begünstigung heisst, dass jemand ein Anrecht auf Leistung hat. Diese Leistung kann eine Geld- oder Sachleistung oder ein Nutzungsrecht (bspw. an einem Haus) beinhalten. Zeitpunkt, Ausmass und Voraussetzungen, unter denen jemand in den Genuss einer solchen Leistung kommt, richten sich nach dem Stiftungstyp und Stiftungszweck. Das Stiftungsrecht in Art. 552 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) unterteilt Begünstigte in vier Gruppen: Begünstigungsberechtigte, Ermessensbegünstigte, Anwartschaftsberechtigte und Letztbegünstigte.

Begünstigungsberechtigte bei Familienstiftungen sind Familienmitglieder, die ein klar definiertes Anrecht auf eine Leistung haben und entsprechend ein Auskunfts- und Informationsrecht betreffend ihres Anrechts. Anwartschaftsberechtigte wiederum haben ein Anrecht auf eine Leistung in der Zukunft, welches an eine Bedingung (bspw. Tod der Eltern) oder Frist (bspw. Erreichen eines bestimmten Alters) geknüpft ist, die erfüllt sein muss, damit das Leistungsanrecht rechtsgültig wird. Damit einher geht das Recht, Stiftungsdokumente einzusehen und Auskünfte vonseiten des Stiftungsrates zu erhalten. Letztbegünstigte sind in der Regel Personen, die gemäss Stiftungsdokumenten nach Auflösung einer Stiftung das verbleibende Vermögen erhalten.

Ermessensspielraum

Bei Ermessenbegünstigten handelt es sich um einen Kreis von mehreren Begünstigten oder um sogenannte Begünstigtenkreise (bspw. die Nachkommen von Frau X und die Nachkommen von Herrn Y), die in der Zukunft eine Leistung aus einer Stiftung erhalten können, aber nicht unbedingt müssen. Ermessensbegünstigte haben weder ein effektives noch rechtlich einklagbares Anrecht auf eine Leistung aus der Stiftung. Eine mögliche Begünstigung liegt im Ermessen der Stiftungsorgane. Dieser Sachverhalt stösst in der Praxis oft auf Unverständnis und wird aus einem Unrechtsempfinden heraus gerne als Willkür verunglimpft und in ein schlechtes Licht gerückt. Jedoch müssen sich die Stiftungsorgane an den Vorgaben und Richtlinien orientieren, die in den Stiftungsdokumenten im Hinblick auf Ermessensbegünstigungen festgelegt sind. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Stiftungsvermögen gemäss dem Stifterwillen, Stiftungszweck und im Interesse aller Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Diesem Prinzip ist auch Folge zu leisten, wenn Stiftungsorgane über eine Leistung an Ermessensbegünstigte entscheiden. Ermessen bedeutet nicht, dass Stiftungsorgane nach freiem Belieben entscheiden können. Im Gegenteil, jede Ermessensentscheidung muss stets auf einem qualifizierten Prozess der Entscheidungsfindung bauen und nachvollziehbar sein. Zudem haben Ermessensbegünstigte Einsichtsrecht in die Stiftungsdokumente.

Denken in Generationen

De facto räumt das liechtensteinische Stiftungsrecht also allen Begünstigten Auskunfts- und Informationsrechte ein, die mit der Revision 2008 zusätzlich gestärkt wurden. Insbesondere bei den Bestimmungen zu den Auskunfts- und Informationsrechten von Ermessensbegünstigten ist das liechtensteinische Stiftungsrecht führend verglichen mit anderen Jurisdiktionen.

Eine Stiftung verfolgt nie einen Selbstzweck. Das Vermögen, das Stifter in Stiftungen einbringen, ist stets an einen langfristig ausgerichteten Zweck gekoppelt, der einen Nutzen stiftet. In den meisten Fällen wollen Stifter ein bestimmtes Vermögen langfristig erhalten, um damit über mehrere Generationen von Familiennachkommen hinweg eine materielle und unternehmerische Grundlage zu schaffen, auf der diese dann aufbauen können. Stiftungsorgane verpflichtet dieser langfristige Anspruch, im Kontakt mit den Begünstigten zu stehen, ihre Bedürfnisse zu verstehen und in Einklang mit dem Stifterwillen und Stiftungszweck zu bringen. Bei einer Stiftung geht es nicht nur darum, Vermögen zu verwalten, sondern insbesondere darum, es für Generationen zu erhalten und damit einen Nutzen zu stiften.

Die Begünstigungsausgestaltung an einer Stiftung ist abhängig vom jeweiligen Stiftungstyp. Dieser Beitrag, erschienen in der Wochenzeitung www.wirtschaftregional.li, erläutert die unterschiedlichen Stiftungstypen und Möglichkeiten von Begünstigungen.

Die liechtensteinische Stiftung lässt mittlerweile auf neunzig Jahre Erfahrung und Praxis blicken. Sie zeichnet sich aus als Instrument für eine verantwortungsvolle Vermögensführung, die von Weitsicht geprägt ist. Dennoch muss die liechtensteinische Stiftung immer wieder gegen Klischees antreten. Warum ist dem so?

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) im Gespräch: die zentralen Inhalte zum automatischen Informationsaustausch hinsichtlich Steuerinformationen, für einmal auf eine andere Art und Weise vermittelt.

Ein exklusives Interview mit S.D. Prinz Michael von und zu Liechtenstein über Geopolitik, Vermögenserhalt und Vermögenssicherung und die Frage, welchen Einfluss ein liberales Rechtsverständnis auf die Vermögensbetreuung und Vermögensverwaltung hat. Das Interview ist erschienen im Staatsfeiertagsmagazin von www.exclusiv.li

Wie entwickelt sich gesamtgesellschaftlicher Wohlstand? Welche Rolle spielt Privatvermögen? Warum wird grosses Vermögen von der breiten Bevölkerung als etwas Suspektes angesehen? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Beitrag mit dem Titel: Die Mär vom bösen Wolf.

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Ein Interview, erschienen auf www.finews.ch, mit Einsichten in eine Zukunftsvision für die Vermögensbetreuung im Sinne der Wealth Preservation. Denn für eine langfristige Vermögenssicherung benötigt es eine anders gelagerte Expertise als in der Vermögensverwaltung.

Ein Beitrag über die Rolle von Trustees in Zeiten zunehmender Transparenz. 

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Ein Beitrag über die liechtensteinische Stiftung aus dem Blickwinkel der Famiily Governance. 

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Ein Beitrag zum Thema: Liechtenstein: Philanthropy and the use of charitable foundation. 

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In diesem Newsletter erfahren Sie mehr zum Begriff Transparenz sowie über die zivilrechtliche Anerkennung von liechtensteinischen Stiftungen in der Schweiz. 

In diesem Newsletter erläutern wir der liechtensteinischen Ermessensstiftung.

Ein Beitrag zum Thema: Liechtenstein family foundations and financial privacy.

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In diesem Newsletter informieren wir über die Liechtenstein Disclosure Facility und die Position des Stifters im liechtensteinischen Stiftungsrecht.

In diesem Newsletter informieren wir zur Position von Begünstigten im liechtensteinischen Stiftungsrecht und ziehen einen Vergleich von der Stiftung zum Trust. 

In diesem Newsletter informieren wir zum liechtensteinischen Stiftungsrecht und zur liechtensteinischen Anstalt.

In diesem ersten Newsletter informieren wir zu verschiedenen Themen rund um den liechtensteinischen Finanzplatz.

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Firmenjubiläum Seit 75 Jahren im Dienst von Familien und Unternehmern

Am 22. Juni 1948 gründeten Mitglieder des Fürstenhauses Liechtenstein Industrie- und Finanzkontor, um nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Vermögen wiederherstellen und zielgerichteter verwalten zu können.

Es zeigte sich, dass insbesondere die langfristige Absicherung von Vermögen ein zentrales Thema bildete.

Firmenjubiläum 75 Jahre Industrie- und Finanzkontor

Seit 75 Jahren stehen wir im Dienst von Familien und Unternehmern.

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